Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 183

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darüber diskutiert, dass gewährleistet sein muss, dass jeder Österreicher, jede Öster­reicherin zu seiner, zu ihrer Rechtsinformation kommt, das ist, glaube ich, wichtig und muss auch gesichert sein. Darüber herrschte Konsens im Ausschuss!

Mich freut natürlich der Antrag der Kollegin Stoisits, vor allem als Bürgermeister, da wir die Kolleginnen und Kollegen in der Diskussion im Ausschuss darauf hingewiesen haben, dass es zwar überhaupt keine Frage ist, das zu machen, wenn unsere Bürge­rinnen und Bürger kommen, um die Auskunft einzuholen – wir machen es ja gern! –, aber wenn wir uns schon durch das Ganze 400 000 € ersparen, dann hätte man die Gemeinden einfach mit einem Pauschalbetrag entlohnen können, würde ich meinen. Vielleicht könnten wir das jetzt noch, zu fortgeschrittener Stunde, im Interesse der österreichischen Kommunen hier einbauen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.17

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich habe ich geglaubt, dass alle hier einhellig die Meinung vertreten, dass wir damit etwas machen, was den Namen des Gesetzes verdient – das Gesetz heißt ja Kundmachungsreformgesetz –, denn für mich ist es schon ein wesent­licher Fortschritt. Zu Bundesgesetzblättern wird ja bisher kaum ein Haushalt gekom­men sein. Die Zahl der Internetzugänge in Privathaushalten ist derart im Ansteigen, dass das natürlich ein Quantensprung ist.

Wir haben ja das Problem, dass Politik oft nur für eine Minderheit stattfindet, aber das Internet wird innerhalb kürzester Zeit ein Medium sein, das eine Mehrheit der Öster­reicher haben wird. Zurzeit sind es 4 Millionen Österreicher, die Zugang zum Internet haben. Daher verstehe ich die nun geäußerten Bedenken nicht, es ist meiner Meinung nach eine zu negative Sicht. Dies betrifft auch den Entschließungsantrag der Kollegin Stoisits, in dem sie nun wieder einen Kostenersatz für die Gemeinden fordert. Selten gelingen uns mit dem Beschluss eines Gesetzes ein Reformfortschritt und eine Ein­sparung. Bei diesem Gesetz haben wir beides: Wir haben einen Reformfortschritt und Einsparungen immerhin in der Höhe von 400 000 €. Plötzlich aber wollen wir dem Bund wieder zusätzliche Kosten auferlegen? – Dafür habe ich kein Verständnis.

Und was zahlen die Gemeinden, Herr Kollege Pendl? – Den Internetausdruck! (Zwi­schenruf des Abg. Pendl.) Seien Sie mir nicht böse, aber die Kosten, die entstehen, wenn einmal ein Gemeindebürger kommt und tatsächlich einen Internetausdruck haben möchte, diese Kosten werden wohl noch alle Gemeinden tragen können!

Was für mich aber ganz wesentlich ist, ist ein Punkt, den wir oft ansprechen, nämlich dass die Politik transparenter und vor allem auch für die Jugend interessanter sein soll. Und diesbezüglich haben wir die größten Fortschritte. Immerhin 63 Prozent der Schulen haben bereits einen Internetzugang, und es gibt in der jüngeren Generation kaum jemanden mehr, der nicht mit diesem Medium sehr gut umgehen kann und in diesem Medium zu Hause ist. Vielleicht ist gerade dieser Beschluss ein Schritt dazu, dass die Jugend, auch in einer spielerischen Art und Weise, in einer Form, die sehr jugendadäquat ist, wieder verstärkt mit Politik in Kontakt kommt.

Ich wünsche mir, dass die Bundesländer diesem Beispiel des Bundes möglichst bald folgen in der Landesgesetzgebung und in deren Kundmachung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


20.20

 


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