Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 243 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Scheibner, Mag. Posch, Mag. Stoistis, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 4 § 8 bezieht.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten fest.
Da nur der oben erwähnte Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 243 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Scheibner, Mag. Posch, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich stelle daher die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines erleichterten Zuganges zum geltenden Recht auch für Menschen ohne Internetanschluss.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (Rufe bei der ÖVP: Nein! Nein! – Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.) – Verzeihung! Ich habe mich geirrt. Ich war bei einer anderen Zeile.
Die Abstimmung findet noch einmal statt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines erleichterten Zuganges zum geltenden Recht auch für Menschen ohne Internetanschluss.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist
das die Minderheit und daher abgelehnt.
9. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (134 d.B.): Protokoll zu dem Übereinkommen
von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
betreffend Schwermetalle samt Erklärungen (239 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.