Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 106

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Ich glaube, wir sollten auch nicht den holländischen Weg gehen. In der Patientencharta steht ganz eindeutig: „Würde vor dem Leben“, „Würde vor dem Sterben“. – In Holland werden unter dem Titel Sterbehilfe 3 200 Leben vorzeitig beendet.

Nicht wenige alte Menschen sagen mir: Herr Doktor, es ist Zeit zu gehen! – Nein, es ist Zeit, eine ordentliche Schmerztherapie zu machen, es ist Zeit, eine gescheite Hospiz­bewegung zu unterstützen. Wir tun das in Österreich mit dem Hospizplan, mit der Hospizkarenz, mit den 425 Betten, damit es neben der sanften Geburt auch ein sanftes Sterben gibt. Das ist die konkret angewandte Patientencharta.

Vor wenigen Tagen haben wir den Gesundheitsdialog und die Gesundheitskonferenz eröffnet. 600 Leute, Experten diskutierten mit uns. Es war einmalig, zu sehen, wie an­genommen sich die Menschen fühlen, wenn man über diese Probleme diskutiert. Wir werden über Lücken, über Probleme reden, wir werden aber auch Lösungen bringen müssen.

In dieser Debatte geht es auch um das Medizinproduktegesetz. Auch da geht es um Rechtssicherheit, um mehr Qualität, um die Umsetzung von EU-Richtlinien.

In diesem Zusammenhang bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rasinger, Rosenkranz, Haidlmayr, Dr. Grünewald, Lackner, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend das Medizinproduktegesetz ein und ersuche den Präsidenten wegen des Umfanges gemäß § 53 Absatz 4 Ge­schäftsordnungsgesetz um die Verteilung an die Abgeordneten.

Ich erläutere die Kernpunkte des Antrages: Die Vorkehrungen zur Instandhaltung von Medizinprodukten für die in Rede stehenden Hochrisikogruppen sollen die Krankenver­sicherungsträger nicht nur dann treffen, wenn die Medizinprodukte unmittelbar von ihnen angeschafft werden, sondern auch dann, wenn lediglich eine Teilfinanzierung im Wege der Zuschussgewährung oder Kostenerstattung erfolgt.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss: Es ist, glaube ich, für uns alle eine Verantwortung, die wir gerne eingehen. Für uns als christlich-soziale Partei und für mich als Arzt ist es insbesondere eine Verpflichtung, dass wir diese Patientencharta mit Leben erfüllen. Eine hohe Versorgungsqualität für alle – unabhängig von Alter und Einkommen – sollte in Österreich eine Selbstverständlichkeit sein; etwas, das inter­national nicht der Fall ist.

Ich sage Ihnen nur eines: Es kann jeden jederzeit, an jedem Tag treffen. Und dann werden wir die Patientencharta mit ihren Auswirkungen dringend brauchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rosenkranz.)

14.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Rasinger, Rosenkranz, Haidlmayr, Dr. Grünewald, Lackner, Kolleginnen und Kollegen auch schriftlich über­reicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird er auch dem Stenographi­schen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rasinger, Rosenkranz, Haidlmayr, Dr. Grünewald, Lackner Kol­leginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungs-


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