Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 109

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wichtig – bevor wir zur Tat schreiten, sollten wir uns gewisse Ziele verordnen, die poli­tisch unumstritten sein sollten.

Da geht es für mich in erster Linie darum, dass es bei Reformen nicht zu einer weiteren Schwächung kommen darf, sondern zu einer Stärkung des sozialen Zusammenhaltes in der Gesellschaft kommen muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Da geht es für mich darum, dass der gleiche und gerechte Zugang zur Basis- und zur Spitzenmedizin kommen muss, Frau Bundesministerin. Auch das ist unabdingbar für weitere Gespräche mit Ihnen.

Und es geht auch um einen effizienten Mitteleinsatz im Gesundheitswesen, um nur ein paar – stellvertretend für viele – Ziele anzuführen; mehr möchte ich jetzt noch nicht sagen.

Das wären sozusagen jene Ziele, die für uns wichtig sind. Und wir werden in den weite­ren Gesprächen versuchen, Ihnen noch mehr der uns wichtigen Bereiche darzustellen.

Wir haben heute 28 Anträge eingereicht, in denen der große Bereich des Gesundheits­wesens allumfassend abgehandelt wird, und Sie werden alsbald Gelegenheit haben, im Parlament, hier im Plenum und auch im Ausschuss, Ihre Konsensfähigkeit unter Beweis zu stellen, wenn Sie es wirklich ernst meinen. Wir reichen Ihnen jedenfalls die Hand, wir sind bereit, im Interesse der Menschen und für die Gesundheitspolitik ge­meinsam mit Ihnen an notwendige Reformen heranzugehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


14.31

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Wir sind in den Prozess der Gesundheitsreform eingetreten, es hat schon zwei Veranstaltungen dazu gegeben. Viele Verhandlungen, ein Prozess, eine Gesundheitsreform werden notwendig sein, wenn wir die beiden Hauptziele, die wir in der Gesundheitspolitik verfolgen und verfolgen müssen, erreichen wollen: erstens die Sicherung der hohen Qualität und zweitens die Verwirklichung des Grundsatzes: alle Menschen müssen – unabhängig von ihren materiellen Möglichkeiten, unabhängig von ihrem sozialen Status – den Zugang zur qualitätvollen Medizin haben.

Um dies zu erreichen, ist eine Reform notwendig, und es ist gut, sich zu Beginn dieser Reformdebatte einiges Grundsätzliches in Erinnerung zu rufen.

Auf kaum einem anderen Gebiet hat sich ein so nachhaltig das Leben der Menschen prägender Fortschritt ereignet wie auf dem Gebiet der Medizin. Krankheiten, die bis vor kurzem absolut tödlich waren, können geheilt werden, Unfälle, die früher junge Men­schen und Kinder aus dem Leben gerissen haben, sind heute eine Bagatellsache.

Die große Chance, die darin liegt, kann nur dann zur Gänze zum Wohle der Menschen genützt werden, wenn einige zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. So meine ich, dass gerade im legistischen Bereich mit dem ständig steigenden Anspruch und der ständig steigenden, der hohen Qualität und den Möglichkeiten, die die Medizin bietet, auch die Kontrolle stärker werden muss, denn der Grundsatz „Nutzt’s nix, schadt’s nix!“ trifft auf diese Produkte nicht mehr zu: so heilsam, so wirkungsvoll sie sind, so schäd­lich können sie sein.

In diesem Zusammenhang ist es sehr zu begrüßen, dass es da zu einem Vier-Par­teien-Antrag gekommen ist, dass das Medizinproduktegesetz gerade für diese ganz hoch entwickelten Produkte, die, so sehr sie nutzen können, ebenso großen Schaden


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite