Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 110

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anrichten können, wenn sie nicht fachgerecht instand gehalten, nicht ordentlich genutzt werden, spezielle Verpflichtungen vorsieht, dass das die allgemeine Zustimmung dieses Hauses finden wird.

Die ganz genaue Kontrolle dieser hochwertigen Produkte ist notwendig, denn der Patient selbst sieht sich als Laie natürlich völlig außerstande, hier zu beurteilen. Er muss sich darauf verlassen können, dass das, was angeboten wird, auch zuträglich ist, sonst würde man einer ganz üblen Geschäftemacherei, die gerade auf dem Gebiet der Gesundheit viele Gläubige findet, Tür und Tor öffnen.

Medizin ist nicht allein hohe Wissenschaft und hohe Technik, Medizin ist viel mehr – es hat ja nicht umsonst früher „Heilkunst“ geheißen. Medizin arbeitet nicht an einem Objekt, sondern am Leben, am Menschen. Das Visavis ist eines, das unmittelbar reagiert. Und insofern ist auch der Satz, dass der Mensch im Mittelpunkt stehen muss, nicht nur ein Erfordernis der Humanität und der Beachtung der Menschenwürde, son­dern auch ein vernünftiges Prinzip, wenn man an das Ergebnis und den Erfolg der Medizin denkt.

Der verängstigte, eingeschüchterte, unwissende, desorientierte, demotivierte Patient hat selbstverständlich viel geringere Heilungschancen als ein Patient, der sich in seiner Lage orientiert, der aufgebaut und aufgemuntert wird, sich an seiner eigenen Heilung beteiligt. Das ist das, was man immer wieder beobachten kann, und wird auch in ein­drucksvoller Weise von den Neurowissenschaften bestätigt, die ja nachweisen, wie sehr der Geist mit all seinen physiologischen Prozessen im Gehirn auf die körperlichen Erscheinungen und Phänomene Einfluss hat und wirkt. Insofern hat der Mensch tatsächlich im Mittelpunkt zu stehen, wenn wir einen Erfolg haben wollen. Und insofern hat die Patientencharta – und da müsste man einmal auf Wien dahin gehend einwir­ken, dass sich auch Wien zu einer solchen aufrafft – einen ungeheuer wichtigen Wert; wir schließen sie heute mit Vorarlberg ab.

Die Patientencharta soll die Rechte der Patienten als solche stärken, ihre Aufklärung, ihre Möglichkeiten. Sie wird ganz sicher und notwendigerweise in einem weiteren Schritt ausgebaut werden, wenn alle Bundesländer eine Patientencharta haben und in einem zweiten Durchgang eine bundeseinheitliche Fassung festgelegt werden soll.

Der Mensch im Mittelpunkt und ein sorgfältiger Umgang mit allen hochwertigen Pro­dukten, das sind die beiden Punkte, die wir heute hier erledigen. Es ist erfreulich, dass alle drei Anträge des Gesundheitsausschusses Konsensmaterie sind, denn gerade bei diesem Punkt sollte, so denke ich, jede Parteipolitik vermieden werden. Gesundheits­politik ist etwas, was direkt den Menschen zugute kommen muss und wo ideologische Streitereien hintanzustellen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.36

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


14.36

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Das Medizinproduktegesetz ist natürlich ein Abbild des Fortschrittes der Wissenschaft: extrem kompliziert. Ich möchte nur erläutern, dass da außer Medika­menten nahezu alles hineinfällt, was auf dem Markt zu finden ist, Tausende von Pro­dukten, deren Sicherheit und Qualität zu beurteilen kein leichtes Unterfangen ist. Des­halb hat die EU Richtlinien erlassen, die Österreich mit den jetzigen Gesetzen teilweise nachvollzieht, und das stößt natürlich auf Schwierigkeiten. Es wird überall gespart. Das Essentielle, wenn ich über Sicherheit in der Medizin rede, ist, denke ich, dass dem


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