dass man zumindest einmal den Hauptverband auf verfassungskonforme Beine stellt, damit man die Rechtssicherheit hat, dass das, was dem Hohen Haus vorgelegt wird, auch verfassungskonform ist und verfassungsmäßig hält.
Ein Punkt noch zur Ambulanzgebühr. Frau Ministerin! Wir haben kritisiert, dass die Ambulanzgebühr erst mit 1. April 2003 aufgehoben wurde. Sie wissen, es sind nach wie vor Gebühren aus dem zweiten, dritten und vierten Quartal 2002 und aus dem ersten Quartal 2003 ausständig. Ich habe in der Regierungsvorlage, die wir heute bekommen haben, gesehen – offensichtlich haben Sie auch da, wenn auch spät, dazugelernt –, dass man anscheinend auch in diesen Fällen von einer Einhebung Abstand nehmen wird, was ich sehr begrüße. Ich hätte mir nur gewünscht für die Patientinnen und Patienten, für die Verwaltung, für uns alle miteinander, dass diese Erkenntnis bereits wesentlich früher zum Tragen gekommen wäre und nicht erst mit so langer Verzögerung, mit so viel Aufwand für die Verwaltung und so viel Aufregung für Patientinnen und Patienten.
Letzter Punkt, Frau Ministerin: Es ist,
glaube ich, schon eine Novität, dass wir zwei Begutachtungsverfahren zu ein und
derselben Gesetzesmaterie haben und wir heute hier eine Regierungsvorlage
vorfinden, die sich in zwei Teile gliedert. Offensichtlich ist diese
Bundesregierung auf Grund der neuen Kompetenzverteilung nicht in der Lage, uns
ein einheitliches Konzept für eine einheitliche Gesetzesmaterie vorzulegen, was
das Begutachtungsverfahren natürlich nicht erleichtert, wenn man verschiedene
Vorlagen zu ein und demselben Thema, zum Teil unterschiedliche Inhalte zum
selben Paragraphen hat. Ich denke mir, es trägt nicht zur Transparenz der
Gesetzgebung und zur Nachvollziehbarkeit auf Seiten der Bevölkerung bei, wenn
Sie auf diese Art und Weise weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
19.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete
Höllerer zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.24
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Medizinproduktegesetz wurde von meinen Vorrednern umfassend behandelt. Ich möchte hier nur anmerken, dass auch ich diesen Abänderungsantrag begrüße, der auf Grund der Anregung der Frau Abgeordneten Haidlmayr eingebracht wurde, womit erreicht wird, dass dann, wenn Medizinprodukte von der Sozialversicherung teilfinanziert werden, auch die Instandhaltungskosten von dieser übernommen werden.
Zur
Vereinbarung zur Sicherung der Patientenrechte, der so genannten Patientencharta.
Auch Herr Abgeordneter Grünewald hat dazu gesprochen und angemerkt, dass es
selbstverständlich darum geht, das Gesundheitssystem in gleicher Qualität für
alle Menschen zur Verfügung zu haben. Ich möchte vielleicht noch eine Anmerkung
zur Frau Abgeordneten Scharer machen, die gesagt hat, von der Bundesregierung
beziehungsweise von der Frau Ministerin werde bei den älteren Menschen
Verunsicherung betrieben: Mit solchen Reden, wie Sie sie hier gehalten haben,
werte Frau Abgeordnete, verunsichern Sie die älteren Menschen, damit tragen
Sie dazu bei, dass sie es nicht mehr als Selbstverständlichkeit ansehen, dass
sie auf alle Leistungen, die das Gesundheitswesen in Österreich bietet,
zugreifen können und zu diesen Zugang haben bis ins hohe Alter.
Den
uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der modernen Medizin für alle will
die Frau Bundesministerin, weshalb auch eine Gesundheitsreform stattfinden
muss, damit diese Leistungen allen Österreicherinnen und Österreichern auch in
Zukunft in gleicher Weise zugänglich sind. (Beifall bei der ÖVP. –
Zwischenruf der Abg. Silhavy.)