Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 202

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abge­ordnete Dr. Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.07

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann die Ausführungen des Kollegen Broukal ergänzen. Seine These, dass es einen weit größeren Bedarf an Fachhochschulen gibt, stimmt nur bedingt. An manchen Fachhochschulen sind gar nicht alle Studienplätze besetzt, weil die Nach­frage unter dem Angebot liegt.

Zweitens: Atypische Zugänge sind weiterhin gefördert und gefragt und von der Regie­rung unterstützt. Bedenken Sie bitte, dass die Berufsreifeprüfung dazu führt, dass junge Männer und Frauen dieses atypischen Zugangs auch andere höhere Bildungs­gänge besuchen.

Ich möchte Ihnen eine sehr erfreuliche Statistik zur Kenntnis bringen, die ich heute von ÖSTAT veröffentlicht gefunden habe und laut welcher die Zahl der Akademiker in den letzten zehn Jahren um 50 Prozent gestiegen ist. Jüngere Frauen haben bereits eine bessere Ausbildung als gleich alte Männer. Unter Einbeziehung der hochschulver­wandten Lehranstalten beträgt diese Steigerung sogar 54 Prozent, mehr als 71. Und die Akademikerquote allgemein – vom Berufseinsteiger bis zum Ende der Berufstätig­keit – liegt zurzeit bei 8 Prozent; bei den 30- bis 34-Jährigen liegt sie bei 11,6 Prozent, bei den Frauen allein bei 12,5 Prozent. Alles in allem sind das also erfreuliche Entwick­lungen, die wir mit der heutigen Novelle weiter befördern wollen.

Mit dieser Gesetzesnovelle sollen heute akademische Grade für Fächergruppen fest­gelegt werden. Weiters wird damit die Grundlage für Ergänzungsprüfungen geschaffen, damit Reifeprüfungszeugnisse gleichwertig gestellt werden können. Ebenso soll die Basis zur Durchführung von Doppeldiplomprogrammen geschaffen werden, es soll eine gesetzliche Ermächtigung zur Einhebung von Studienbeiträgen in begrenzter Höhe – eine gesetzliche Ermächtigung und keine verpflichtende Einführung – sowie die Grundlage für die entsprechende Bezeichnung für das Fachhochschulpersonal, auch in Einklang mit der Entwicklung an den Universitäten, geschaffen werden. Zudem soll damit die Einführung eines Qualitätsmanagements sowie die Schaffung einer Kompe­tenz des Fachhochschulrates für Empfehlungen bezüglich Standorte und Studien­gänge ermöglicht werden.

Eine noch weiter darüber hinaus gehende Verbesserung soll mit einem Abänderungs­antrag erreicht werden. Es ist schade, dass die ursprünglich positive Stimmung dazu aus dem Ausschuss nicht auch ins Plenum übertragen werden konnte. Ich werde diesen Abänderungsantrag in den Kernpunkten erläutern.

Es ist ein Antrag Dr. Bleckmann, Dr. Brinek zum Bericht des Ausschusses für Wissen­schaft und Forschung über die Regierungsvorlage 217 der Beilagen. Ich ersuche wegen des Umfanges dieses Antrages den Präsidenten gemäß § 53 der Geschäftsord­nung um Verteilung an die Abgeordneten. Soviel ich weiß, ist das bereits geschehen.

Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Abänderungsantrag in jener Fassung, die ich nun mit redaktionellen Korrekturen vorstelle, zu berücksichtigen. Gemäß dieser redaktionellen Korrektur muss es unter Punkt 2 heißen: „Nach Z 9 des Berichts wird folgende Z 9a eingefügt:“ statt „Nach Z 10 des Berichts wird folgende Z 10a eingefügt:“ Weiters dann: „9a“ statt „10a“ – Das war ein redaktionelles Versehen. Wir sind um eine Nummer zu weit gesprungen, es geht um die Nummerierung.

Ich sage Ihnen gerne, was wir im Kern mit dieser Abänderung erreichen wollen: Auch Fachhochschulen sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, ähnlich wie die Universitäten Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Die Fachhochschulen sind auf Grund ihrer


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