Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 203

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berufsfeldbezogenen Ausbildung zu regelmäßiger beruflicher Weiterbildung geradezu prädestiniert. Deshalb tut es mir doppelt Leid, wenn die Opposition sagt, sie könne diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen. Vielleicht lassen Sie sich noch dazu be­wegen – ich blicke vor allem in Richtung des Kollegen Grünewald –, dieser Weiterbil­dungsermächtigung gewissermaßen zuzustimmen.

Die vorgeschlagene Regelung bietet auch den notwendigen Qualitätsschutz – wenn Sie so wollen. Es gibt die Möglichkeit, dass der Fachhochschulrat bei nicht ausreichen­dem Qualitätsnachweis innerhalb von drei Monaten eine Untersagung ausspricht. Wir meinen, dass vor allem in Bereichen von Lehrgängen, wo akademische Grade und Be­zeichnungen verliehen werden, der Standard mit jenem anderer Anbieter vergleichbar sein muss.

Wir wissen aus dem Ausschuss, dass die Frage der akademischen Weiterbildung, sicher auch noch was Akkreditierung und Qualitätssicherung anlangt, weiter verfolgt und evaluiert werden muss. Ich hoffe, dass wir zu einem guten, breiten Weiterbildungs­angebot im postsekundären und tertiären Bereich kommen werden. Dass wir mit dieser Novelle dabei einen Schritt weiter gekommen sind, dürfte evident sein.

Auch ich bin der Meinung, dass wir in Bezug auf Fachhochschulen von einem sehr erfreulichen Modell, von einem Erfolgsmodell reden können, dass wir diese Erfolgsge­schichte mit der Änderung in Richtung Weiterbildung und Steigerung der Akademiker­quote und Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft fortsetzen und damit hochwertige, junge Bildungsangebote, wie es die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten – die Donauuniversitäten – sind, zusammen mit den klassischen, etablierten Universitäts­angeboten und den hochschulähnlichen Einrichtungen vorwärts bringen und zu einem selbstverständlichen Bildungsangebot im postsekundären und tertiären Bereich ma­chen, damit die Lissabon-Ziele erreichen und somit auf jenen Stockerlplatz kommen, den wir anstreben.

In der Gegend von Bronze sind wir schon. Gold ist unser Ziel. Mit der heutigen Ent­scheidung kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.12

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Dr. Bleck­mann, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde und auch genügend unter­stützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Er wird auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage 217 d.B.: Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes (263 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Z 5 des Berichts (§ 4 Abs. 3a) wird das Wort „Fachhochschulkollegiums“ durch die Wortfolge „Lehr- und Forschungspersonals“ ersetzt.

 


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