berufsfeldbezogenen Ausbildung zu regelmäßiger beruflicher Weiterbildung geradezu prädestiniert. Deshalb tut es mir doppelt Leid, wenn die Opposition sagt, sie könne diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen. Vielleicht lassen Sie sich noch dazu bewegen – ich blicke vor allem in Richtung des Kollegen Grünewald –, dieser Weiterbildungsermächtigung gewissermaßen zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Regelung bietet auch den notwendigen Qualitätsschutz – wenn Sie so wollen. Es gibt die Möglichkeit, dass der Fachhochschulrat bei nicht ausreichendem Qualitätsnachweis innerhalb von drei Monaten eine Untersagung ausspricht. Wir meinen, dass vor allem in Bereichen von Lehrgängen, wo akademische Grade und Bezeichnungen verliehen werden, der Standard mit jenem anderer Anbieter vergleichbar sein muss.
Wir wissen aus dem Ausschuss, dass die Frage der akademischen Weiterbildung, sicher auch noch was Akkreditierung und Qualitätssicherung anlangt, weiter verfolgt und evaluiert werden muss. Ich hoffe, dass wir zu einem guten, breiten Weiterbildungsangebot im postsekundären und tertiären Bereich kommen werden. Dass wir mit dieser Novelle dabei einen Schritt weiter gekommen sind, dürfte evident sein.
Auch ich bin der Meinung, dass wir in Bezug auf Fachhochschulen von einem sehr erfreulichen Modell, von einem Erfolgsmodell reden können, dass wir diese Erfolgsgeschichte mit der Änderung in Richtung Weiterbildung und Steigerung der Akademikerquote und Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft fortsetzen und damit hochwertige, junge Bildungsangebote, wie es die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten – die Donauuniversitäten – sind, zusammen mit den klassischen, etablierten Universitätsangeboten und den hochschulähnlichen Einrichtungen vorwärts bringen und zu einem selbstverständlichen Bildungsangebot im postsekundären und tertiären Bereich machen, damit die Lissabon-Ziele erreichen und somit auf jenen Stockerlplatz kommen, den wir anstreben.
In der Gegend von Bronze sind wir schon. Gold ist unser Ziel. Mit der heutigen Entscheidung kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.12
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde und auch genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.
Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Er wird auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Brinek,
Mag. Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des
Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage
217 d.B.: Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes (263 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung
beschließen:
1. In Z 5 des Berichts (§ 4
Abs. 3a) wird das Wort „Fachhochschulkollegiums“ durch die Wortfolge
„Lehr- und Forschungspersonals“ ersetzt.