Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 205

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zu Z 3:

Mit der vorgeschlagenen Ergänzung sollen die Erhalter von Fachhochschul-Studien­gängen und Fachhochschulen in die Lage versetzt werden, wie die Universitäten attraktive Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Die Erweiterung des Ausbildungs­spektrums wird insbesondere aus zwei Gründen vorgeschlagen. Zum einem hat der tertiäre Sektor generell einen wichtigen Beitrag zu den Aktivitäten lebensbegleitenden Lernens zu leisten. An dieser Aufgabe, die erst kürzlich im Berlin-Communique als zentraler Teil des Bologna-Prozesses bekräftigt wurde, sollen auch die Fachhoch­schulen teilhaben. Zum anderen sind die Fachhochschulen auf Grund der berufsfeld­spezifischen Ausbildung und der laufenden Veränderungen der beruflichen Anforde­rungen zur regelmäßigen beruflichen Weiterbildung geradezu prädestiniert.

Die vorgeschlagene Regelung bietet den Erhaltern größtmögliche Flexibilität und bin­det die Lehrgänge in eine angemessene Form der Qualitätssicherung durch den Fach­hochschulrat ein, sofern für die Absolventinnen und Absolventen akademische Grade oder Bezeichnungen vergeben werden sollen. Diese abgeschwächte Form der Quali­tätssicherung ist sachgerecht, weil die Lehrgänge nur in jenen Fachbereichen angebo­ten werden dürfen, in denen auch akkreditierte Fachhochschul-Studiengänge durchge­führt werden.

Wie an den Universitäten müssen auch an den Fachhochschulen für Lehrgänge zur Weiterbildung jedenfalls kostendeckende Beiträge eingehoben werden.

In der Regierungsvorlage wird vorgeschlagen, das Diploma Supplement auch im Fach­hochschulbereich einzuführen und so einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Bologna-Ziele zu leisten. Zur weiteren Verstärkung der internationalen Mobilität der Absolventinnen und Absolventen wird vorgeschlagen, zusätzlich auch die Übersetzung der Verleihungsurkunden vorzusehen und damit an die entsprechende Regelung des Universitätsgesetzes für Universitätslehrgänge (§ 58 Abs. 3) auch in dieser Hinsicht anzuschließen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Grünewald zu Wort. – Bitte.

 


20.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Wir haben es uns nicht leicht gemacht, dieses Gesetz abzu­lehnen. Ich werde Ihnen die Gründe dafür nennen.

Wenn Sie sagen, dass Fachhochschulen eine Erfolgsstory sind, so kann ich Ihnen in diesem Fall sogar beipflichten, sie sind es! Es ist dem Ausschuss sogar ein außer­gewöhnlich guter Fachhochschulbericht vorgelegt worden, der, wie wenige Berichte sonst, aufschlussreich ist, den man diskutieren kann und der sehr objektiv Plus und Minus, Fehlendes und bereits Getanes differenziert aufzeigt.

Was uns aber doch fehlt, ist, dass auf dem Sektor des tertiären Bildungssystems eigentlich kein General- und Gesamtplan sichtbar ist, auch keine Strategien; dass die Abstimmung (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Brinek und Dr. Wolfmayr) – nein, das stimmt schon, das sagen auch andere, nicht nur ich! (Abg. Prinz: Glauben Sie immer, was andere sagen?) – zwischen Universitäten und Fachhochschulen noch nicht optimal ist und – was man auch sieht und im Bericht bestätigt wird – dass die Zahl atypischer Einstiege, also ohne übliche Matura, sondern über einen Lehrabschluss


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