Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 217

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Zum Zweiten, Frau Bundesministerin und geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, kann ich Ihnen eines versichern – Sie haben das von Josef Broukal und Petra Bayr schon gehört –: Wir lehnen zwar dieses Gesetz ab, aber wir lehnen natürlich nicht die Fachhochschulen ab. Wir unterstützen in vielfältiger Form und durch eigene Konzepte die Entwicklung dieses Sektors. Das ist uns ein großes An­liegen; daher haben wir auch einen umfangreichen Entschließungsantrag eingebracht, der genau die Richtung vorgibt, wie sich dieser Sektor weiterentwickeln soll.

Ein paar Punkte dazu. Erstens: Kollegin Brinek hat gemeint: Wieso stößt ihr euch an der Studiengebühr, die jetzt in der Gesetzesnovelle steht? (Abg. Dr. Brinek: Eine Er­mächtigung!) Das sei ja nur eine Ermächtigung. – Ja, wir können schon lesen, Kollegin Brinek. Aber was bedeutet diese Ermächtigung, wenn man genauer hinschaut? (Abg. Dr. Brinek: Mit einer Plafondierung!) Das ist auch die Ermächtigung für das Bundes­ministerium, den Betreibern, die jetzt keine Studiengebühren einheben wollen, zu sagen: Okay, dann werden wir den Zuschuss, den wir euch geben, wenn der Vertrag ausläuft, reduzieren, denn ihr hättet ja die Möglichkeit, eine Studiengebühr einzu­führen.

Ich rede da nicht von irgendetwas, wo ich das Gras wachsen höre, sondern ich rede von Dingen, die diesen Betreibern ja schon direkt so gesagt worden sind. Das heißt, sobald das im Gesetz steht und der Vertrag ausläuft, wird diese Kürzung vorgenom­men werden. Daher finden wir es falsch, dass das als Ermächtigung im Gesetz steht.

Zum Zweiten: die ganzen Fragen der Finanzierung. Wir erinnern uns noch sehr gut daran – vielleicht erinnert sich auch Kollegin Hakl daran –, wie wir bei der Budgetde­batte hier im Haus darüber gesprochen haben, ob die Fachhochschulen für heuer und für nächstes Jahr ausreichend finanziert sind. Sie haben uns jeden Eid geschworen und öffentliche Erklärungen abgegeben, dass die geplante Entwicklung in diesem Bereich selbstverständlich ausreichend finanziert wird.

Jetzt höre ich durchaus mit Genugtuung und mit Freude, dass für heuer 2 und für nächstes Jahr 10 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Also hat es ja doch nicht gereicht, was im Budget stand, sonst hätte man diesen Schritt nicht setzen müssen.

Ich frage mich: Wieso weigern Sie sich so, die Realität zur Kenntnis zu nehmen, um dann ein halbes Jahr später festzustellen, dass Sie jetzt doch mehr Geld brauchen? (Abg. Dr. Brinek: Um den Bedarf abzutesten!)

Zum Dritten: die Lehrgänge. Dass sich die Universitäten, die Fachhochschul-Studien­gänge und die Fachhochschulen der Weiterbildung widmen sollten, ist, glaube ich, unbestritten. Es wissen alle, die all diese Diskussionsprozesse in den letzten Jahren miterlebt haben, dass wir immer wieder versucht haben, dass so etwas in das Gesetz hineinkommt.

Erinnern Sie sich aber bitte auch an das Universitätenkuratorium, dessen Vorsitzender Bundschuh das letzte Mal im Ausschuss war! Was steht im Bericht des Universitäten­kuratoriums über diese Lehrgänge? – Da steht das Wort „Wildwuchs“ und noch einiges dazu. Wir reden seit längerer Zeit davon, dass sich das Ministerium das von der Quali­tät her tatsächlich anschauen müsste. Und wir bekommen laufend Zusagen: Ja, das werden wir uns anschauen. Das werden wir uns anschauen.

Aber was bekommen wir umgekehrt, Frau Bundesministerin, beinahe jede Woche? – Etwas zu einer Begutachtung, wo es beispielsweise um einen akademisch geprüften Manager geht, der irgendwo ausgebildet wird. Da frage ich mich schon: Wie gehen wir mit diesem „Wildwuchs“ um, wenn wir bei den Universitäten und bei anderen Einrich-


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