Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 233

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Wenn ich mir den Antrag durchlese – mein Vorredner, Kollege Tancsits, hat das ja schon erläutert –, dann muss ich sagen, dass in Wahrheit vermutlich keiner versteht, wieso Sie den Antrag nicht überhaupt zurückziehen. (Abg. Dr. Matznetter: Der Antrag ist vom Juni!) Ich weiß, dass er vom Juni ist! Aber dann könnten Sie ihn ja jetzt zurück­ziehen, denn diese Unfallrentenbesteuerung war, wie der Verfassungsgerichtshof be­stätigt hat, verfassungskonform. (Abg. Dr. Matznetter: Warum zurückziehen? Sie tun ja nichts!) Es wurde lediglich die schnelle Einführung mit dem Jahr 2001 bekrittelt, und es wurde eine Frist für eine Reparatur bis zum 31. Dezember 2003 gesetzt. Diese wurde jetzt vorgenommen. Im Jahr 2004 wird es diese Unfallrentenbesteuerung auch nicht mehr geben.

Bei der Einführung der Besteuerung der Unfallrente, Herr Kollege Matznetter, sind wir systemgerecht vorgegangen – das müssten Sie, Herr Steuerberater, eigentlich wis­sen! –, wobei wir die Zielsetzung verfolgt haben, dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu entsprechen. Wenn ein Steuerpflichtiger beispielsweise eine Rente aus einer privaten Unfallversicherung erhält, dann ist diese als wiederkehrender Bezug steuerpflichtig, und zwar selbst dann, wenn die Unfallrente keinen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit aufweist. Und wenn ein Unfallopfer aus der Haftpflichtversicherung eines Autolenkers, der den Unfall verschuldet hat, eine Rente erhält, dann ist dieser Rentenbezug in vollem Umfang steuerpflichtig. Ähnlich verhält es sich, wie gesagt, bei der Rentenleistung aus einer privat abgeschlossenen Unfallversicherung.

Zur Ungleichheit zwischen der Besteuerung der Unfallrenten und der Invaliditätspen­sion – ich spreche jetzt noch in Schilling –: Aus einer Invaliditätspension von 25 000 S brutto erhält man 20 200 S netto, bei einer Unfallrente erhält man hingegen brutto für netto 25 000 S.

Das Ungerechte dabei ist Folgendes, Herr Kollege Matznetter: Wenn ein Lehrling einen Arbeitsunfall hat und eine Unfallrente bekommt, dann ist diese minimal, weil sie sich am Einkommen orientiert. Wenn hingegen ein Abgeordneter einen Arbeitsunfall auf dem Weg vom oder zum Parlament hat, dann wird diese sehr hoch sein. (Abg. Dr. Matznetter: Sie verstehen das wirklich nicht!) Das ist die Ungerechtigkeit an diesem System, aber das müssten sie eigentlich erkennen!

Auf jeden Fall wurden aber sämtliche Begleitmaßnahmen zu dieser Regelung getrof­fen. Die Behindertenmilliarde wurde geschaffen, und es wurden sämtliche Vorkehrun­gen getroffen, was früher nicht der Fall war.

Herr Kollege Matznetter, abschließend möchte ich noch sagen: Sie sind mit diesem Antrag auf jeden Fall etwas zu spät gekommen, denn er erübrigt sich inzwischen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

21.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Öllinger. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Kollege Dolinschek, auch wenn du dich noch so sehr aufregst: Dennoch kannst du das Faktum nicht wegreden, dass durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die Unfallrentenbesteuerung zwar für die Jahre 2001 und 2002 aufgehoben wurde, nicht aber für das Jahr 2003! (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

Kollege Dolinschek! Erkläre du einmal deinen Leuten, für die du dich hier angeblich einsetzen willst, dass man jetzt für 2001/2002 nachträglich einen Antrag stellen kann, mit welchem die Besteuerung wieder rückgängig gemacht wird, dass aber dieselbe


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