Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 232

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aufgehoben. Jetzt, 2003, schicken Sie wieder die Opfer zur Antragstellung, anstatt ihnen die Steuerfreiheit zu geben, wie sie vorher bestand.

Daher stellen wir erneut den Antrag, auch für das Jahr 2003 und Folgejahre Steuerfrei­heit zu gewähren und den Menschen, denen die Lohnsteuer bisher abgezogen worden ist, diese im Wege des kleinen Jahresausgleichs nach § 77 Abs. 3 Einkommensteuer­gesetz zu ersetzen. Seien Sie so anständig, lassen Sie den Opfern die Steuerfreiheit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.38

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Tancsits zu uns. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


21.38

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Matznetter hat offensichtlich den Antrag seiner Fraktion, den er uns vorgetragen hat, nicht gelesen. Denn in der Begründung dieses Antrages heißt es: „Der Verfassungsgerichtshof hat die Besteuerung der Unfallrenten für grundsätzlich verfassungskonform erklärt.“

Genau das ist der Tatbestand, um den es sich heute dreht. Erstens verstehe ich nicht, wie man bei jeder Gelegenheit darauf hinweisen kann, dass Gesetze nicht so durchge­führt werden können, weil sie mit dem Verfassungsgerichtshof in Konflikt kommen – dazu gäbe es übrigens noch einiges zu sagen: von 339 Überprüfungsanträgen sind sechs dieser Bundesregierung etwa im vergangenen Jahr aufgehoben worden –, und wird dann etwas dem Grundsatz nach bestätigt, so wollen Sie es nachträglich ändern.

Zweitens verstehe ich es von der Besteuerung her nicht, Herr Kollege Matznetter und Ihre Fraktion, da Sie uns doch an einem einzigen Plenartag Anträge und Entschließun­gen servieren, die ein Vielfaches dessen kosten würden, was die Unfallrentenbesteue­rung einbringt, und nachher verlangen Sie eine Steuersenkung für alle.

Drittens: Ich verstehe die Logik nicht, wenn Sie immer von der Entlastung kleinen Einkommen sprechen und mit der hier konstruierten Unfallrentenbesteuerung ohnedies eine extreme Entsteuerung von kleinen Einkommen, nämlich bis zu 20 000 S monat­lich, gegeben ist. Genau das ist Rechtsgegenstand, genau das ist verfassungskonform! Die Einführung in der vorgesehenen Geschwindigkeit wurde richtigerweise 2001 und 2002 ausgesetzt, nicht aber der Grundsatz dieser Unfallrentenbesteuerung.

Es ist nämlich nicht so – das sei noch am Rande erklärt –, wie Sie im zweiten Absatz Ihres Antrages schreiben, dass darin ein Eingriff in die Rentenleistung zu sehen ist, der den im Rentenwesen gültigen Vertrauensgrundsatz verletzt. Wenn das so wäre, dann wäre ja jede Leistungsänderung in der Sozialversicherung praktisch nur mit Zweidrittel­mehrheit machbar. Das ist nicht der Fall, das sei der Ordnung halber festgestellt!

Die Unfallrentenbesteuerung für 2003 ist richtig, ebenso die 70 Millionen €, die wir für die Projekte aus dieser Behindertenmilliarde brauchen, die Entsteuerung der Einkom­men bis 20 000 S und das um 50 Prozent erhöhte Schwerversehrtenrentengeld. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dolinschek zu uns. 5 Minuten Redezeit. – Sie sind am Wort.

 


21.42

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Matznetter, mit Ihrem Antrag sind Sie etwas zu spät! Die Besteuerung ist falsch interpretiert.

 


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