Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 102

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher und Kollegen zur Regierungs­vorlage (237 der Beilagen) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Zweckzu­schuss­gesetz 2001 geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Finanzausschus­ses (298 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (237 der Beilagen) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001 geändert wird, wird wie folgt geändert:

§ 4a, Abs. 5 lautet:

„(5) Der Bund leistet in den Jahren 2002 bis 2010 Zuschüsse in der Höhe von 58,135 Mil­lionen Euro an das Land Kärnten, in der Höhe von 14 Millionen Euro an das Land Tirol und in der Höhe von 68,67 Millionen Euro an das Land Vorarlberg.“

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Begründet wird das damit, dass Kärnten und Tirol bereits Zahlungen bis zum Jahr 2010 bekommen und Vorarlberg da mitziehen möchte.

Der zweite Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher und Kollegen zur Regie­rungs­vorlage (238 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuerge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschät­zungs­gesetz 1970, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Energieabgabenvergü­tungs­gesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuer­ge­setz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Zoll­rechts-Durch­füh­rungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Finanzstrafgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Ausfuhrerstattungs­gesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2003 – AbgÄG 2003), in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (296 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Artikel IV (Änderung des Umsatzsteuergesetzes) entfällt.

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Die Beratungen darüber sind noch nicht abgeschlossen und werden im nächsten Finanzausschuss mit allen vier Parteien fortgesetzt werden. Es wird ein neuer Be­schluss gefasst werden.

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2. In Artikel 15 wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:

„4a. § 7 Abs. 2 lautet:

 


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