Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 123

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die Mitsprache und Mitbestimmung auszubauen, statt von Ihnen bevormundet zu wer­den. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 19 und 20 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringli­chen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Paket wirksamer innerstaatlicher Maßnahmen gegen die LKW-Lawine (289/A) (E)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selb­ständigen Entschließungsantrages 289/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

In nicht einmal 50 Tagen läuft das Transit-Protokoll Nr. 9 zum EU-Beitrittsvertrag aus. Sein Ziel – die Reduktion der Schadstoffemissionen im LKW-Transit durch Österreich um 60% auf dauerhafter und umweltgerechter Grundlage – wurde bei weitem nicht erreicht.

Die Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung nach 2003 auf EU-Ebene haben sich unter Federführung der schwarzblauen Bundesregierungen höchst unerfreulich ent­wickelt. Unter anderem wurde von Bundeskanzler Schüssel in Laeken auf die exis­tenziell wichtige Obergrenze bei der Transitfahrtenzahl verzichtet, Verkehrsminister Reich­hold hat in Rom sogar den Verzicht auf jede Art von Transitbegrenzung unter­schrieben. Seit 2001 und auch im derzeitigen Vermittlungsverfahren zwischen den EU-Institutionen stehen nur mehr inhaltlich indiskutable und völlig wirkungslose „Schein­lösungen“ zur Diskussion. Sofern eine Regelung überhaupt noch zustande kommt, wird diese nichts mehr zu einer Begrenzung des LKW-Transitverkehrs und seiner Belas­tungen für Mensch und Umwelt beitragen. Wenn mit 1. Mai 2004 die bilateralen Kon­tingentregelungen mit den Beitrittsstaaten ebenfalls entfallen, ist die praktisch voll­umfängliche Freigabe des Transits Realität. Ein neuerlicher Wachstumssprung der ohne­dies ständig anschwellenden LKW-Lawine wäre unausweichlich die Folge.

Weder auf europäischer noch auf innerstaatlicher Ebene sind zugleich ausreichende alternative Instrumente in Anwendung oder auch nur in Sichtweite:

Der Vorschlag für eine neue EU-Wegekostenrichtlinie ist unzureichend und wird abseh­bar erst in einigen Jahren Geltung erlangen. Da die Regierung sich weigert, den Spiel­raum der derzeit geltenden Wegekostenrichtlinie (Querfinanzierung, ...) zu nutzen, ist auch hinsichtlich ambitionierten Anwendung einer vielleicht besseren Nachfolge­rege­lung Skepsis angebracht.

Daneben soll auf EU-Ebene im Rahmen der so genannten „Harmonisierung“ von LKW-Fahrverboten und Fahrbeschränkungen im TEN-Netz der innerstaatliche Spielraum für verkehrsbegrenzende Maßnahmen weiter eingeschränkt werden.

Mit den für die Transeuropäischen Netze vorgesehenen Mitteln und anderen EU-Geldern wollen EU und Österreich weitere Aus- und Neubauten im Transitstraßennetz vornehmen.

 


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