die Mitsprache und Mitbestimmung
auszubauen, statt von Ihnen bevormundet zu werden. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 19 und 20 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
Dringlicher Antrag
der
Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Paket wirksamer innerstaatlicher Maßnahmen gegen die LKW-Lawine
(289/A) (E)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des
Selbständigen Entschließungsantrages 289/A (E).
Da
dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung
durch den Schriftführer.
Der
Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
In
nicht einmal 50 Tagen läuft das Transit-Protokoll Nr. 9 zum
EU-Beitrittsvertrag aus. Sein Ziel – die Reduktion der
Schadstoffemissionen im LKW-Transit durch Österreich um 60% auf dauerhafter und
umweltgerechter Grundlage – wurde bei weitem nicht erreicht.
Die
Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung nach 2003 auf EU-Ebene haben sich
unter Federführung der schwarzblauen Bundesregierungen höchst unerfreulich entwickelt.
Unter anderem wurde von Bundeskanzler Schüssel in Laeken auf die existenziell
wichtige Obergrenze bei der Transitfahrtenzahl verzichtet, Verkehrsminister
Reichhold hat in Rom sogar den Verzicht auf jede Art von Transitbegrenzung
unterschrieben. Seit 2001 und auch im derzeitigen Vermittlungsverfahren
zwischen den EU-Institutionen stehen nur mehr inhaltlich indiskutable und
völlig wirkungslose „Scheinlösungen“ zur Diskussion. Sofern eine Regelung
überhaupt noch zustande kommt, wird diese nichts mehr zu einer Begrenzung des
LKW-Transitverkehrs und seiner Belastungen für Mensch und Umwelt beitragen.
Wenn mit 1. Mai 2004 die bilateralen Kontingentregelungen mit den
Beitrittsstaaten ebenfalls entfallen, ist die praktisch vollumfängliche
Freigabe des Transits Realität. Ein neuerlicher Wachstumssprung der ohnedies
ständig anschwellenden LKW-Lawine wäre unausweichlich die Folge.
Weder
auf europäischer noch auf innerstaatlicher Ebene sind zugleich ausreichende
alternative Instrumente in Anwendung oder auch nur in Sichtweite:
Der
Vorschlag für eine neue EU-Wegekostenrichtlinie ist unzureichend und wird absehbar
erst in einigen Jahren Geltung erlangen. Da die Regierung sich weigert, den
Spielraum der derzeit geltenden Wegekostenrichtlinie (Querfinanzierung, ...)
zu nutzen, ist auch hinsichtlich ambitionierten Anwendung einer vielleicht
besseren Nachfolgeregelung Skepsis angebracht.
Daneben
soll auf EU-Ebene im Rahmen der so genannten „Harmonisierung“ von
LKW-Fahrverboten und Fahrbeschränkungen im TEN-Netz der innerstaatliche
Spielraum für verkehrsbegrenzende Maßnahmen weiter eingeschränkt werden.
Mit
den für die Transeuropäischen Netze vorgesehenen Mitteln und anderen EU-Geldern
wollen EU und Österreich weitere Aus- und Neubauten im Transitstraßennetz
vornehmen.