Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.
20.07
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe war Gegenstand im Ausschuss für Menschenrechte. Ziel muss sein, dass es sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten keine Todesstrafe mehr gibt. Gott sei Dank ist sie in Österreich seit 1950 abgeschafft. Es war dies auch immer ein Anliegen der Freiheitlichen, unser ehemaliger Justizminister Ofner war ein Vorreiter für die Abschaffung der Todesstrafe. Sehr positiv ist, dass der Europarat die absolute Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat.
Wir von der FPÖ stehen voll hinter diesem Vorhaben. Österreich hat die wichtige Aufgabe, insbesondere außenpolitisch auf alle Länder einzuwirken, die die Todesstrafe oder Körperstrafen kennen. In diesem schwierigen Prozess darf man nichts unversucht lassen, damit es einmal in allen Ländern so ist wie bei uns. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.08
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ratifizierung dieses Protokolls, dieses Signal, das vom Europarat ausgeht, ist – obwohl es auf unsere Rechtsordnung keine unmittelbare Auswirkung hat, denn in Österreich ist, wie Sie wissen und wie ja hier auch schon gesagt wurde, die Todesstrafe für immer und, sage ich jetzt, ewig abgeschafft – vor allem deshalb für Österreich von Bedeutung, weil diese Initiative versucht, ein bestimmtes Bild Europas zu zeichnen und sich damit von anderen Kontinenten abzugrenzen; und jetzt möchte ich nicht wiederholen, was hier über die Situation auf anderen Kontinenten bereits ausgeführt wurde.
Als Mitglied der österreichischen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates empfinde ich jetzt doppelte Genugtuung, dass wir uns so schnell dieser Initiative anschließen und damit vielleicht auch beispielgebend für andere Länder des Europarates sind, die wahrscheinlich nicht in dieser Geschwindigkeit agieren werden, zumal es ja noch Länder in Europa gibt, die – obwohl sie Mitgliedstaaten des Europarates sind – die Todesstrafe noch nicht zur Gänze abgeschafft haben, beispielsweise die Türkei, aber auch Griechenland.
Die Hoffnung auf diese gesamteuropäische Kraftanstrengung ist groß. Jenen Kollegen, die nicht so eng mit dem Europarat verknüpft sind, möchte ich sagen: Der Europarat hat momentan 44 Mitgliedstaaten, es fehlen im Grunde nur mehr zwei europäische Staaten, nämlich Weißrussland und Monaco. Das Verfahren bezüglich den Beitritt Monacos ist schon ziemlich weit fortgeschritten; ich kann jedoch nicht exakt sagen, wie lange es noch dauern wird, bis Monaco Mitgliedstaat des Europarates wird. Weißrussland ist problematisch. Aber sobald auch diese beiden Staaten quasi das Haus Europa endgültig bewohnen, wird diese europäische Initiative zur Ächtung der Todesstrafe auch wirklich weltweit von Bedeutung werden.
Herzlichen Dank an den österreichischen Nationalrat und in diesem Fall auch an das Außenministerium, das diesen Prozess so rasch hier ins Parlament gebracht hat.