Wirkung als andere Formen von Strafe hat, denn keine Statistik kann dokumentieren, dass es einen Zusammenhang zwischen der Todesstrafe und einem Rückgang der Kriminalität gibt. Vielmehr ist in vielen US-Bundesstaaten mit Todesstrafe die Zahl der Tötungsdelikte höher als in jenen ohne sie. Statt Abschreckung kommt es eher zu einer Verrohung. Wenn selbst der Staat tötet, zeigt er, dass er das Töten billigt. Gleichzeitig besteht immer die Gefahr eines Fehlurteils. Kein Rechtssystem ist unfehlbar. Es gibt in der Vergangenheit leider sehr viele Beispiele von Justizirrtümern, Hinrichtungen können aber nach Fehlurteilen nicht mehr rückgängig und Menschen leider nicht mehr lebendig gemacht werden.
Trotz überzeugendster Argumente ist es leider heute noch immer notwendig, den politischen Kampf gegen diese Art der Bestrafung intensivst fortzusetzen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es ist daher auch eine der wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben der Europäischen Union einerseits und der Mitglieder unserer österreichischen Bundesregierung andererseits, im Besonderen des Justizministers und der Frau Außenministerin, stärker als bisher bei Gesprächen und Verhandlungen Druck zu machen, damit diese unmenschliche Form der Strafe endlich weltweit abgeschafft wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, Platz zu nehmen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Menschenrechtsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 208 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht darauf, dass durch den vorliegenden Staatsvertrag Verfassungsrecht geändert wird, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
25. Punkt
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen
Nr. 2 bis 7, 9 und 13 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1, 3, 4,
7, 9 und 10 (261 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Freund. – Bitte.
20.21
Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren erstmals in dieser Gesetzgebungsperiode einen Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen.
Bürgerinitiativen und Petitionen sind für die Menschen in unserem Land eine wichtige Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen direkt an die Politik zu wenden. Neben Volksbe-