Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3, 5 bis 8, 9 bis 12, 13 und 14, 20 und 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatten erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten.
Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten in der Zeit bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen werden, getroffen: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, anschließend der Herr Bundeskanzler mit 15 Minuten, sodann der Herr Vizekanzler mit 10 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, danach die Außenministerin mit 8 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten. Die restliche Redezeit bis 13 Uhr wird vom Vorsitz führenden Präsidenten nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden auf die vier Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.
Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.
Darüber befindet das Hohe Haus. Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
1. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über
die Regierungsvorlage (230 d.B.): Vertrag zwischen dem Königreich Belgien,
dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen
Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der
Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der
Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der
Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der
Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der
Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den
Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern,
der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik
Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen
Republik zur Europäischen Union samt Schlussakte (286 d.B.)