Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 136

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und die Kinder müssten sich nicht von ihren Lehrern trennen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rossmann. Re­dezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.48

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Es liegt einmal mehr auf der Hand, dass die Opposition wieder einmal die Schule für Par­teipolitik missbraucht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist ja nicht das erste Mal. Es gibt viele Demonstrationen, wo die Kinder missbraucht werden. (Ruf bei der SPÖ: Kindesmissbrauch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und jetzt werden nicht nur die Kinder missbraucht, sondern auch die Lehrer und die Eltern von der Opposition missbraucht. Der Beweis liegt auf der Hand. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Warum regen Sie sich so auf? (Abg. Dr. Puswald: Was ist mit Kin­desmissbrauch? Was wollen Sie damit sagen? Wissen Sie überhaupt, was Sie sa­gen?)

Allein die Stadtschulratspräsidentin, SPÖ-Parteigängerin, schreibt unter dem Vorwand einer objektiven Information an die Lehrerschaft, dass ein vom Bund überfallsartiges, kurzfristig beschlossenes Gesetz der Anlass dafür war, eine große Zahl von Leh­rerInnen in den Vorruhestand zu schicken. (Abg. Dr. Puswald: Eine Entgleisung der Sonderklasse!) Der Termin sei überfallsartig mit 1. Dezember festgelegt, parallel dazu zwinge der Bund die Länder im so genannten Finanzausgleich, restriktive Stellenplan-Richtlinien einzuhalten und so weiter.

Der Inhalt dieses Briefes entbehrt jeglicher Grundlage, ist eine glatte Verunsicherung vor allem der Lehrer, letztendlich aber auch der Eltern und der Schüler. (Abg. Dr. Puswald: Sie verunsichern!)

Ich sage Ihnen gleich, warum: Erstens – Kollege Amon hat es schon gesagt –: Kein ein­ziger Lehrer, keine einzige Lehrerin, kein einziger Direktor, keine einzige Direktorin wurde gezwungen (Abg. Dr. Puswald: Welche Linie verfolgen Sie außer Zickzack?), dieses Vorruhestandsmodell in Anspruch zu nehmen. Die sind freiwillig gegangen, oft mit großen Abschlägen, das wissen Sie ganz genau! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zweitens: Sie wissen auch, dass das eine Kann-Bestimmung ist. Das heißt, die Be­willigung kann erfolgen. Es gibt auch Beispiele dafür, wo die Bewilligung nicht erfolgt ist. Die Bewilligung kann nur dann erfolgen, wenn keine dienstrechtlichen Interessen entgegenstehen. Das heißt, wenn es Engpässe gibt, wenn Direktorsposten nicht nach­besetzt werden können, kann das nicht stattfinden.

Weiters: Die Bewilligung, das wissen Sie auch, unterliegt dem jeweiligen Bundesland – nicht der Frau Bundesminister und nicht der Bundesbehörde, sondern dem Bun­desland! Das heißt, der Bürgermeister von Wien als zuständiger Schulreferent hätte die Möglichkeit gehabt, nein zu sagen.

Weiters: Die Bewilligungen auch der Bundeslehrer liegen im Landesbereich, nämlich beim Landesschulrat. – Nehmen Sie das zur Kenntnis!

All das sind Beweise dafür, dass die gesamte Debatte, die Sie hier führen, die Auf­regung rein virtuell sind – und die Fakten sind eben anders. (Abg. Gradwohl: Fakten schaffen und sich von der Verantwortung verabschieden!)

Aber ich sage Ihnen auch, dass auf Grund der Verhandlungen zum Finanzausgleich und der dazu gehörenden Stellenpläne sichergestellt wurde, dass die Zahl der Plan­stellen nicht reduziert wird.

 


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