Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 209

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Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert wird, sprechen. Sicherheit und Gesund­heits­schutz sind wichtige Anliegen, denn Arbeit darf und soll nicht krank machen. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind aber immer wieder auf ihre tatsächliche Effizienz hin zu überprüfen, und Überflüssiges, das nicht den tatsächlichen Intentionen entspricht, ist zu streichen.

Mit diesem Ziel wurde vor zwei Jahren das Arbeitnehmerschutzgesetz reformiert. Diese Regelungen für den Bereich der Privatwirtschaft sollen nun auch für den Bun­des­dienst Geltung erlangen, um auch hier unnötigen Verwaltungsaufwand hintan­zustellen und Einsparungspotentiale zu nutzen.

Die Rechtsvorschriften für den Dienstnehmerschutz verfolgen insgesamt die gleichen Ziele, die auch dem Arbeitnehmerschutzgesetz zu Grunde liegen, nämlich durch vor­beugenden Bedienstetenschutz Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeits­bedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Bediensteten ein Arbeitsleben und einen Ruhestand ohne arbeitsbedingte Beeinträchtigung zu ermöglichen.

Ich lege Wert darauf festzustellen, dass die in Österreich geltenden Bestimmungen sehr gut sind und auch so erhalten bleiben sollen. Trotzdem, glaube ich, muss man im Sinne einer schlankeren Verwaltung immer wieder reformieren und neu überdenken.

Was verändert sich nun konkret? – Die Meldepflichten, die Unterweisung der Bediens­teten, die Einsatzzeiten von Arbeitspsychologen, Toxikologen, Chemikern, Ergonomen und anderen Experten können zukünftig in jene Zeiten eingerechnet werden, die bisher ausschließlich für den Präventionseinsatz von Arbeitsmedizinern vorgesehen waren. Dasselbe gilt auch für Folgeevaluierungen.

Für Dienststellen mit mehr als 50 Bediensteten sieht das neue Gesetz künftig die Möglichkeit vor, auch Personalvertreter zu Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestim­men. In Dienststellen mit geringem Gefährdungspotential braucht künftig erst ab einer Schwellenzahl von 250 statt bisher 100 ein Arbeitsschutzausschuss gegründet werden. Zwingende Aushangpflichten sollen wegfallen.

Die zu erwartenden Einsparungen für den Bund betragen rund 890 000 € pro Jahr. Meiner Meinung nach ist dieses Reformgesetz ganz im Sinne eines sorgsamen Um­ganges mit Steuermitteln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.53

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schöls. – Bitte.

 


19.53

Abgeordneter Alfred Schöls (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit den nun zur Diskussion und in weiterer Folge zur Abstimmung vorliegenden Gesetzeswerken versuchen wir heute, eine Reihe von offenen Fragen zu klären. Ich bin froh darüber, dass es gelun­gen ist, in einer funktionierenden Sozialpartnerschaft die gehaltspolitische Frage zu klären, und dies in einer Art und Weise, wie man es auf Grund des Verhaltens mancher Gewerkschafter in den letzten Wochen ja nicht mehr angenommen hätte. Vielleicht hätten sich manche sogar darüber gefreut, wenn auch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes einem gewissen Herdentrieb gefolgt wären.

Es wurde hier in einer vorbildlichen Art und Weise, in einer zivilisierten Verhand­lungskultur ein Gehaltsabschluss erzielt, der die Rechte der öffentlich Bediensteten, die sozialpolitischen, die gehaltspolitischen Rechte der öffentlich Bediensteten, regelt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

 


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