Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 210

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bitte alle hier, dass wir als Politiker uns entsprechend dagegen verwahren, wenn in den Medien geschrieben steht: Die öffentlich Bediensteten kosten den Steuerzahler ...! Dieser Gehaltsabschluss mit 1,85 Prozent ist etwas, was sich die im öffentlichen Dienst Tätigen, so wie alle anderen Arbeitnehmer auch, verdienen. Und alle die, die schreien, dass es zu wenig Gen­darmen, zu wenig Polizisten und zu wenig Krankenschwestern gibt, sind aufgerufen, hier auch zu sagen, dass diese mediale Darstellung, dass die öffentlich Bediensteten den Steuerzahler etwas kosten, einfach ungerechtfertigt ist. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen öffentlich Bediensteten für ihre Leistung für die Gesellschaft auch ent­sprechend bedanken! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Wir regeln mit den heutigen Dienstrechtsgesetzen aber auch eine Reihe von anderen Dingen; das wurde bereits angesprochen. Eines dieser Dinge ist die internationale Solidarität in Form der KIOP-Bereitstellungsprämie. Meine sehr geschätzten Damen und Herren der Sozialdemokratie! „Solidarität“ ist nicht nur der Titel einer Gewerk­schafts­zeitung, sondern Solidarität muss auch in Europa in vielen Fragen geweckt werden. Daher sind wir auch verpflichtet, den betreffenden Soldaten eine ent­spre­chende materielle Absicherung zu geben, ebenso wie den Hinterbliebenen derjenigen, die bei Assistenzeinsätzen im Inland als auch im Ausland ums Leben kommen.

Es wurden auch die Privilegien der öffentlich Bediensteten angesprochen. Es wurde eine Regelung getroffen, wonach der Bezug von Kinderbetreuungsgeld jetzt auch für die im öffentlichen Dienst Tätigen möglich sein wird.

Ich darf daran erinnern, dass mit dem Bedienstetenschutz-Reformgesetz für den öffent­lichen Dienst nachvollzogen wurde, was seit 2001 für die Arbeitnehmer im Bereich der Privatwirtschaft Gültigkeit hat. Daher bitte ich alle, zu überlegen, wie „gerechtfertigt“ der Vorwurf ist, dass die öffentlich Bediensteten nur die Privilegienritter sind.

Alles in allem sind dies gute Vorlagen. Daher: Ein Glückauf den Verhandlern in der Ge­werkschaft, ein Danke dem Herrn Staatssekretär und allen, die dazu beigetragen haben, dass wir dieses gute Ergebnis heimbringen konnten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.57

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend die 2. Dienstrechts-Novelle 2003 in 320 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Neugebauer, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kolle­gen, einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Sys­tematik des Gesetzentwurfes folgend – und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung von Artikel 1 Ziffer 9a und Ziffer 52 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

 


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