Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 230

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.03

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsanwalt – Staatssekretär, Entschuldigung! (Heiterkeit. – Abg. Gaál: Das ist ein Einstieg!) Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Heute ist ein guter Tag für den Sport, denn nicht nur, dass wir heute (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen) das Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention ratifizieren, wir werden auch einen Vier-Parteien-Antrag zum Anti-Doping-Gesetz einbringen. Ich denke, wir sind da auf einem guten Weg.

Die Bedeutung des Sports nimmt Gott sei Dank immer zu, und das Interesse der Bevölkerung, aktiv am Sport teilzunehmen, ebenfalls. Damit verbunden wachsen aber auch zunehmend die Probleme im Bereich der künstlichen Beschleunigung der Leis­tungssteigerung, denn immer mehr Personen streben nach sportlichen Höchstleis­tun­gen, die ihren Veranlagungen und Trainingsleistungen nicht ganz entsprechen. Daraus resultiert auch ein steigendes Interesse an jenen Hilfsmitteln, die in der Sportwelt nicht gefragt sind. Doping ist nämlich nicht nur gesundheitsschädlich, Doping untergräbt auch den sportlichen Leistungsvergleich.

Wie weit Nicht-Kontrollen und die verschiedensten Standards führen, kann man ja am besten immer wieder am Beispiel der USA erleben. Das gravierendste Beispiel sind die Profi-Baseballspieler, bei denen von 300 Sportlern 100 gedopt waren. Auch die Dauer der Sperren und die Anzahl, wie oft man erwischt wird, ist in Amerika nicht einheitlich geregelt. Wenn man bedenkt, dass 10 Prozent der auf dem Markt befindlichen 6 000 Prä­parate schon unter das zweifelhafte Prädikat „Doping“ fallen, dann ist die Umsetzung der aktuellen Anti-Doping Konvention sicher ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die internationalen und auch die nationalen Sportverbände sind sich der Brisanz dieses Themas bewusst, und aus diesem Grunde war die seinerzeitige Anti-Doping Konvention mehr als notwendig und ein wesentlicher Schritt. Und ein weiterer Schritt folgt nun heute in Form dieses Zusatzprotokolls zur Anti-Doping Konvention.

Gerade für ein Sportland wie Österreich, welches Austragungsort vieler Sportwett­kämpfe ist, ist die Umsetzung dieses Zusatzprotokolls unerlässlich. Um auch weiterhin Austragungsort sportlicher Wettkämpfe großen Stils zu sein, brauchen wir nämlich dieses Mehr an Doping-Kontrollen.

Zurückkommend auf das Sportland Österreich bedeutet dies, dass wir auch in Zukunft gesichert Austragungsort von Sport-Großveranstaltungen sein können, zum Beispiel einer Vier-Schanzen-Tournee, einer Eishockey-WM 2005 und – für uns Salzburger ganz besonders wichtig – einer Rad-WM 2006. Diese Wettbewerbe wären natürlich ohne Beschluss dieses Zusatzprotokolls heute nicht möglich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Gerade diese Sportereignisse, die auch von der Bundesregierung massiv unterstützt werden, bringen unserem Land nicht nur die Möglichkeit, in den Ausbau von Sport­infrastruktur zu investieren, sondern geben auch wertvolle wirtschaftliche Impulse.

 


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