Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 231

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In diesem Sinne freut es mich, dass für die Zukunft des Sports und für unsere Sportler heute dieses Zusatzprotokoll beschlossen wird. – Es lebe der Sport! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 4 Minuten Redezeit. (Abg. Neudeck: Der Samy Molcho kommt jetzt!)

 


21.07

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Beschluss, den wir heute hier fassen werden, ist natürlich ein Beschluss, der zu befürworten ist, weil er eine wesentliche Erweiterung der Verfolgungsmöglichkeiten im Doping-Bereich bein­haltet. Es besteht für alle Unterzeichnerstaaten der Anti-Doping Konvention die Mög­lichkeit, auch bei anderen Staaten Kontrollen vorzunehmen und letztendlich auch der World Anti-Doping Agency die Möglichkeit zu geben, unangekündigte Kontrollen in allen ihren Unterzeichnerstaaten durchzuführen. Der Beschluss ist daher ausschließ­lich zu befürworten.

Schade ist natürlich, dass es in Österreich bisher kein Anti-Doping-Gesetz gegeben hat. Ich bin froh darüber, dass wir jetzt einen Weg zu einem Vier-Parteien-Antrag ge­fun­den haben, weil es natürlich vor allem die ausübenden Sportler massiv benach­teiligt, dass die derzeitige Lage ihnen keine Rechtssicherheit gibt. Es fehlen derzeit die Appellationsmöglichkeiten bei einem positiven Dopingtest; das heißt für den Sportler, er hat zwar den Fachverband als erste Instanz und die Anti-Doping-Kommission als zweite Instanz, aber er hat letztendlich diese Anti-Doping-Kommission, die die einzige öffentliche Stelle ist, die ein objektives Urteil fällt, als einzige Instanz, während in einem Anti-Doping-Code, der in den Kopenhagener Kriterien verankert ist, auch eine Appel­lations­instanz für den Sportler eingeräumt wird. – Derzeit müsste er zu den Gerichten gehen, bekommt nach zehn bis 15 Jahren Recht, aber seine sportliche Karriere ist in dieser Zeit beendet. Daher hat er von einer derartigen Vorgangsweise nichts, und es ist schade, dass Österreich da mehr als ein Jahr säumig ist.

Zu den Vorhaben der World Anti-Doping Agency kann man nur sagen: Auch das ist zu befürworten. – Es ist eine Kopenhagener Erklärung herausgekommen, bei der im Wesentlichen ein Code von Anti-Doping-Bestimmungen zu unterzeichnen ist. Alle an den Olympischen Spielen im Jahre 2004 in Athen teilnehmenden Länder haben diese Kopenhagener Erklärung zu unterschreiben, da sie sonst nicht an den Olympischen Spielen teilnehmen dürfen – nicht die Länder, sondern die Fachverbände der Länder und die nationalen Olympischen Komitees. Das heißt, es ist auch gewährleistet, dass die großen Staaten wie China oder Amerika, die derzeit eine sehr lasche Handhabung der Anti-Doping-Bestimmungen haben, letztendlich gezwungen werden, diese Bestim­mungen einzuhalten und Sportler auch zu überprüfen, bevor sie zu den Olympischen Spielen fahren.

Detto ist es auch für unsere Fachverbände für die Wintersportarten notwendig, bis zu den nächsten Olympischen Spielen in Turin im Jahr 2006 diese Bestimmungen zu unter­schreiben, damit unsere Fachverbände die Sportler dort hinschicken können.

Es gibt grundsätzlich eine positive Entwicklung mit diesem Zusatzprotokoll, es ist grundsätzlich eine positive Entwicklung auch weltweit festzustellen. Und es ist grund­sätzlich auch positiv, dass wir jetzt zu einem Entschließungsantrag gekommen sind, was aber die Säumigkeit der Bundesregierung in Bezug auf die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes nicht mildert. Man hätte dieses Gesetz schon vor zwei Jahren machen müssen, man hätte den Sportlern einen großen Dienst erwiesen und man hät­te sie in eine Möglichkeit ... (Abg. Donabauer: Vor vier Jahren ...!) – Vor vier Jahren


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