Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 82

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dass die Qualität für den Fahrgast in der Zukunft steigt. Ich darf diesen Entschlie­ßungsantrag begründen:

Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, ...

 


Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter! Der Antrag ist lang. Es geht sich nicht aus, ihn vorzulesen, aber wir können ihn verteilen. Sie haben ihn jetzt erläutert: Er soll die Kundenzufriedenheit erhöhen. Ich nehme ihn in Verhandlung. (Abg. Dr. Brinek: Danke für die Hilfe!)

 


Abgeordneter Franz Glaser (fortsetzend): Ich schließe damit, dass ich ganz einfach noch einmal wiederhole, dass gerade auch um die Qualität ...

12.47

 


Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Die Redezeit ist er­schöpft – sonst geht es sich nicht aus.

(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Glaser.)

Der Antrag steht, wie gesagt, zur Verhandlung und wird verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Missethon, Mag. Mainoni zur Einleitung einer Kunden­zufriedenheitsoffensive bei den ÖBB, eingebracht im Zuge der Debatte betreffend das Bundesbahnstrukturgesetz 2003, 311 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes (340 d.B.)

Die ÖBB sind das größte Verkehrsunternehmen Österreichs. Mit der Reform sollen nicht nur seine Strukturen modernisiert sondern mittel- und langfristig für die Kunden auch erreicht werden, dass das Service der Bahn noch attraktiver wird. Da das wert­vollste Kapital der ÖBB zufriedene Kunden sind, muss begleitend zur Reform der ÖBB der gesteigerte Nutzen für den Kunden rasch sichtbar und umfassend verbessert wer­den. Derzeit finden sich bereits Definitionen für Qualitätsanforderungen der Bahnkun­den in internationalen und nationalen Rechtsakten wieder:

1. Charta des Schienenpersonenverkehrs: Bekenntnis der europäischen Bahnen zu Qualitätsstandards

Die europäischen Bahnunternehmen – auch die ÖBB – haben sich in der Charta des Schienenpersonenverkehrs vom 4. Juni 2003 freiwillig verpflichtet, die Qualitätsstan­dards ihrer Service- und Reiseangebote anzuheben.

Sie erstreckt sich auf alle Schienenverkehre. Für Schienenverkehre, die auf Basis von Verkehrsverträgen im Auftrag der öffentlichen Hand betrieben werden, sollen weiterhin die nationalen Bestimmungen wie z.B. im Gesetz für den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr 1999 (ÖPNRV-G 1999) gelten.

Die Charta geht über die bisher im internationalen Personenverkehr praktizierte und den Kunden zugestandenen Rechte hinaus:

Information über Leistungen und Fahrscheine

Der Kunde ist unter anderem über die günstigsten Fahrverbindungen, die Platzverfüg­barkeit und den niedrigsten Tarif zu informieren.

 


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