dass die Qualität für den Fahrgast in der Zukunft steigt. Ich darf diesen Entschließungsantrag begründen:
Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, ...
Präsident
Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter! Der Antrag ist
lang. Es geht sich nicht aus, ihn vorzulesen, aber wir können ihn verteilen.
Sie haben ihn jetzt erläutert: Er soll die Kundenzufriedenheit erhöhen. Ich
nehme ihn in Verhandlung. (Abg. Dr. Brinek: Danke für die Hilfe!)
Abgeordneter Franz Glaser (fortsetzend): Ich schließe damit, dass ich ganz einfach noch einmal wiederhole, dass gerade auch um die Qualität ...
12.47
Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Die Redezeit ist erschöpft – sonst geht es sich nicht aus.
(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Glaser.)
Der Antrag steht, wie gesagt, zur Verhandlung und wird verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Missethon, Mag. Mainoni zur Einleitung einer Kundenzufriedenheitsoffensive
bei den ÖBB, eingebracht im Zuge der Debatte betreffend das
Bundesbahnstrukturgesetz 2003, 311 d.B. in der Fassung des
Ausschussberichtes (340 d.B.)
Die
ÖBB sind das größte Verkehrsunternehmen Österreichs. Mit der Reform sollen
nicht nur seine Strukturen modernisiert sondern mittel- und langfristig für die
Kunden auch erreicht werden, dass das Service der Bahn noch attraktiver wird.
Da das wertvollste Kapital der ÖBB zufriedene Kunden sind, muss begleitend zur
Reform der ÖBB der gesteigerte Nutzen für den Kunden rasch sichtbar und
umfassend verbessert werden. Derzeit finden sich bereits Definitionen für
Qualitätsanforderungen der Bahnkunden in internationalen und nationalen
Rechtsakten wieder:
1. Charta des
Schienenpersonenverkehrs: Bekenntnis der europäischen Bahnen zu
Qualitätsstandards
Die europäischen Bahnunternehmen –
auch die ÖBB – haben sich in der Charta des Schienenpersonenverkehrs vom
4. Juni 2003 freiwillig verpflichtet, die Qualitätsstandards
ihrer Service- und Reiseangebote anzuheben.
Sie erstreckt sich auf alle Schienenverkehre. Für Schienenverkehre, die
auf Basis von Verkehrsverträgen im Auftrag der öffentlichen Hand betrieben
werden, sollen weiterhin die nationalen Bestimmungen wie z.B. im Gesetz für den öffentlichen Personennah- und
Regionalverkehr 1999 (ÖPNRV-G 1999) gelten.
Die Charta geht über die bisher im
internationalen Personenverkehr praktizierte und den Kunden zugestandenen Rechte
hinaus:
Information über Leistungen und
Fahrscheine
Der Kunde ist unter anderem über die
günstigsten Fahrverbindungen, die Platzverfügbarkeit und den niedrigsten Tarif
zu informieren.