Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 192

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Zu Art. 1 Teil 1 lit. l bis n (§ 609 Abs. 12 und 19 ASVG):

Durch die Neufassung des letzten Satzes des § 609 Abs. 19 ASVG erfolgt eine Zitats­berichtigung; gleichzeitig soll die Einbindung der Wirtschaftskammer Österreich bei der Festlegung der Abrechnungsregelungen verdeutlicht werden. Bei den übrigen Ände­rungen handelt es sich um redaktionelle Klarstellungen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Entschließungsantrag der Vorrednerin, der Abgeordneten Silhavy, ist ebenfalls ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


19.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Kollege Tancsits hat schon Recht: Die Ge­schichte mit den Pensionskassen, diesem Beglückungsinstrument jetzt auch für die Sozialversicherungsangestellten, sehe ich nicht – im Gegensatz zum Kollegen Tancsits – positiv. – Das ist das eine.

Lassen Sie mich ganz kurz noch etwas dazu sagen, wie dieses 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz zustande gekommen ist; ich habe das im Ausschuss bereits aus­führlich erläutert.

Es ist dies ein Resultat des Umstandes, dass jetzt mindestens zwei Ministerien für das ASVG zuständig sind und zwei Ministerien getrennte Begutachtungsentwürfe versandt haben, die dann in einer Regierungsvorlage hintereinander abgehandelt wurden, ob­wohl sich die Paragraphen in den einzelnen von den jeweiligen Ministerien versandten Entwürfen und auch die Teile, die dann zusammengeheftet waren in der Regierungs­vorlage, teilweise decken. – Nicht dieselbe Litera, nicht derselbe Absatz, denn für den einen Absatz ist das Gesundheitsministerium, für den anderen Absatz schon wieder das Sozialministerium zuständig. Das sind Zustände, die eigentlich eine Rechtssicher­heit und eine Kontrollierbarkeit nicht nur durch die Anwender und die Betroffenen unmöglich machen, sondern natürlich auch bei der Beschlussfassung hinderlich sind.

Ausdruck dieses Umstandes ist auch die Tatsache, dass wir nicht nur im Ausschuss bereits einen Abänderungsantrages hatten, sondern jetzt dieser Abänderungsantrag des Abgeordneten Tancsits und Kollegen auch wieder eine Abänderung erfahren hat, und zwar jetzt, in der zweiten Lesung. Das sind keine gute legistischen Voraussetzun­gen gerade bei einer so komplexen Materie wie dem ASVG.

Das hat sehr viel auch damit zu tun, dass natürlich in diesen beiden Textteilen der Ministerien – darauf hat Kollegin Silhavy schon hingewiesen – wiederum Änderungen der letzten Novellierungen enthalten sind, mit denen Korrekturen vorgenommen wur­den und werden. Das sollte eigentlich nicht passieren, aber bei einer schlampigen Legistik, die inzwischen offensichtlich das bestimmende Prinzip ist: Schauen wir, dass wir die Geschichte noch irgendwie durchdrücken und hineinbringen!, langsam relevant wird. Es gibt nämlich, wie bereits gesagt, Herr Kollege Tancsits, auch Anwender, und diese müssen das vollziehen oder müssen leider damit leben. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Arzneimittelkostendeckung. – Ich sage es noch einmal, denn Sie waren damals bei der Beratung nicht dabei, Frau Ministerin: Die Powerpoint-Präsentation beim Gesundheitsdialog war beeindruckend. Rot, grün, gelb – das schaute wunderbar aus! Nur: Was hinter dem Ganzen steht, das können wir nicht ganz nachvollziehen.

 


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