Einiges wurde bereits angesprochen wie zum Beispiel die Senkung der Arzneimittelkosten, die letztendlich nicht die Patientinnen und Patienten belastet, sondern Handel und Industrie.
Ebenso profitieren die Patientinnen und Patienten bei der Verschreibung von Generika einerseits durch die Senkung des Preises gegenüber dem bereits verbilligten Originalprodukt und andererseits durch die Verringerung der Rezeptgebühr für Generika im Gegensatz zu den Originalprodukten.
Transparenz beim Zurverfügungstellen und bei der Preisgestaltung von Medikamenten ist letztlich der Garant dafür, dass den Patienten ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis geboten wird. Es gilt jetzt nur noch, die Patientinnen und Patienten gut zu informieren, wie bereits von unserer Gesundheitsministerin erwähnt, damit die Akzeptanz entsteht, die Generika auch an- beziehungsweise einzunehmen.
Einen weiteren Vorteil, und zwar einen erheblichen Zeitvorteil – das wurde schon von meiner Kollegin Ridi Steibl erwähnt – wird es für die Bevölkerung durch die Neuregelung der Chefarztpflicht geben. Die bisherige Bewilligungspflicht wurde von vielen Patientinnen und Patienten als Schikane empfunden und wird nun endlich abgeschafft. In Zukunft wird diese Bewilligung durch den jeweiligen verschreibenden Arzt durchgeführt werden, der dazu mit dem chef- und kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherungsträger in Verbindung treten wird. – Kontrolle ist also nach wie vor gegeben. Natürlich kann jede und jeder eine bescheidmäßige Erledigung wie bisher einfordern, und es bleiben somit alle Rechte der Patientinnen und Patienten erhalten.
So wird unser erstklassiges Gesundheitssystem einen weiteren positiven Entwicklungsschritt vorangetrieben, und alle von uns profitieren davon in gleichem Maße. (Beifall bei der ÖVP.)
19.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 316 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in 316 der Beilagen in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der betrieblichen Sicherheit und Gesundheitsprävention arbeitsbedingter Erkrankungen.