Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend rückwirkende Aufhebung der Ambulanzgebühr.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unzureichende Pensionserhöhung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dämpfung des Zuwachses bei den Heilmitteln.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungskosten der Versicherungsträger.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des SchwarzunternehmerInnentums.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über den Antrag 252/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits,
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (317 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Erster Debattenredner ist Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.
20.03
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz normiert, wie viele verlängerte Dienste innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen im Durchschnitt höchstens in einem Monat geleistet werden dürfen. In den letzten fünf Jahren hat es da schon Veränderungen gegeben. Ab 1. Jänner 1998 durften nur zehn verlängerte Dienste geleistet werden, ab 1. Jänner 2001 acht, und ab 1. Jänner 2004 sind sechs vorgesehen.