Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 212

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend rückwirkende Aufhebung der Ambulanzgebühr.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unzureichende Pen­sionserhöhung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dämpfung des Zuwachses bei den Heilmitteln.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungskosten der Ver­sicherungsträger.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des SchwarzunternehmerInnentums.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 252/A der Ab­geordneten Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitge­setz geändert wird (317 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Erster Debattenredner ist Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.

 


20.03

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kranken­anstalten-Arbeitszeitgesetz normiert, wie viele verlängerte Dienste innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen im Durchschnitt höchstens in einem Monat geleistet werden dürfen. In den letzten fünf Jahren hat es da schon Veränderungen gegeben. Ab 1. Jänner 1998 durften nur zehn verlängerte Dienste geleistet werden, ab 1. Jänner 2001 acht, und ab 1. Jänner 2004 sind sechs vorgesehen.

 


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