Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 213

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Im Vorfeld dieser Veränderung ist natürlich die Diskussion wieder geführt worden. Es gab intensive Verhandlungen mit den Ländern, wo ich erst kürzlich wieder gehört habe, dass die Länder eine Bandbreite, wie sie nunmehr vorgeschlagen wird, eigentlich nicht wollen und jedenfalls auf eine Grenze von acht verlängerten Diensten bestehen.

Ich glaube, dass die Praxis sehr wohl gezeigt hat, dass eine solche strikte Reduktion dieser Art, ohne Aufnahme von zusätzlichem Personal, nicht möglich ist, was sicherlich Auswirkungen auf kleine Standorte von Krankenanstalten und Abteilungen hat. Dies wahrscheinlich insbesondere im ärztlichen Dienst, wobei es sicherlich auch Unter­schiede zwischen den konservativen Fächern und jenen, die besonders intensiv sind, wie etwa der Chirurgie, gibt.

Es wurde uns auch von der Belastbarkeit von Alt und Jung in der Praxis berichtet. Ich denke, dass es viel Sinn macht, auf einen Standort bezogen eine gewisse Bandbreite einzuführen, und deswegen sieht diese Änderung des Bundesgesetzes vor, dass durch Betriebsvereinbarung oder im Einvernehmen mit der Personalvertretung festgelegt werden kann, dass bis zu acht Dienste zulässig sind. Das ist eine praxisgerechte, standortbezogene Regelung, der anzuschließen ich Sie bitte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


20.05

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In der letzten Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses stand ein Antrag auf der Tagesordnung, der zum Ziel hatte, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz zu ändern. Konkret geht es darum, eine Regelung, die mit 1. Jänner kommenden Jahres in Kraft treten sollte, noch rechtzeitig, also quasi fünf vor zwölf, so zu verändern, dass monat­lich nicht mehr nur sechs, sondern unter gewissen Umständen sogar mehr so ge­nannte verlängerte Dienste geleistet werden dürfen.

Ohne hier die Beweggründe für die ursprüngliche Gesetzesformulierung aufzuarbeiten, möchte ich Sie doch daran erinnern, dass sie hauptsächlich dadurch motiviert war, die Belastung des medizinischen Personals zu reduzieren und damit auch Einfluss auf die Qualität von Behandlung und Pflege zu nehmen. Sechs, acht oder sogar zehn verlän­gerte Dienste, viele nahtlos aneinander gereiht, sind weder für den Arzt noch für das Pflegepersonal und schon gar nicht für den Patienten von Vorteil.

Meine Damen und Herren! Angelehnt an die aktuelle Transitdiskussion muss ich Ihnen sagen, wir nehmen LKW- und Busfahrer, die zu lange fahren, aus dem Verkehr, um sie selbst und uns zu schützen. Krankenhauspersonal und Patienten verweigern wir die­sen Schutz jetzt per Gesetz. Es ist Ihre Sparpolitik und es ist Ihre Bildungs-, Hoch­schul- und Fremdenpolitik, die dazu geführt haben, dass insbesondere an kleinen Spi­tälern kein neues Personal angestellt wurde und das Krankenanstalten-Arbeitszeitge­setz bis an seine Grenze ausgereizt werden musste. (Abg. Großruck: Weil ihr die kleinen Spitäler umbringt! – Abg. Gradwohl: Von wem, Kollege Großruck? Schauen Sie in den Spiegel, dann wissen Sie, von wem!)

Wir Sozialdemokraten sind aber bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten, allerdings an keiner um jeden Preis und an keiner, die das aktuelle Defizit festigt. In diesem Sinne stimmen wir Ihrem Vorschlag zu, ein Abgehen von der Herabsetzung durch Betriebs­vereinbarung beziehungsweise im Einvernehmen mit der Personalvertretung möglich zu machen. Diese Regelung muss aber zeitlich befristet sein. Jeder, der die betrieb­liche Realität kennt, weiß, dass andernfalls die Ausnahme zur Regel wird.

 


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