Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 236

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schutz ist notwendig, um durch die flexible Gestaltung einer größeren Anzahl von Staaten die Ratifikation zu ermöglichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Mandak. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.08

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir begrüßen die Verbesserung in diesem vorliegenden Übereinkommen. Zwei kurze Bemerkungen zum Text:

Als ein Kuriosum erscheint mir der Begriff „bruststillende Mütter“, weil ich mein Lebtag noch nichts anderes erlebt habe als eine Mutter, die mit der Brust stillt. Aber das kommt wohl aus der englischen Übersetzung des Wortes „breastfeeding“. Wie gesagt, ich finde es irgendwie kurios.

Der zweite Begriff ist der des „Mutterschaftsurlaubs“, wo ich mir wünschen würde, dass man da eine andere Bezeichnung dafür fände. Es ist wunderschön, ein Kind zu bekom­men, aber die Zeit kurz davor und nach der Geburt als Urlaub zu bezeichnen, scheint mir doch etwas übertrieben zu sein. Also es wäre ganz fein, würde man das als Mutter­schaftskarenz oder mit einem ähnlichen Begriff bezeichnen. Begriffe transportieren ja auch Inhalte, und ich glaube nicht, dass der Eindruck entstehen sollte, dass Frauen, die ein Kind bekommen haben, sich in einem Urlaub als solchen befinden, so schön die Zeit auch sein mag.

Artikel 6 schreibt die Leistungen fest. Darin ist Folgendes verankert: „Die Geldleistun­gen sind auf einem Niveau festzusetzen, das den Unterhalt der Frau und ihres Kindes in einwandfreien gesundheitlichen Verhältnissen und bei angemessener Lebenshal­tung gewährleistet.“

Ich würde mir wünschen, dass das wirklich erfüllt wird. Ich habe darüber nachgedacht und bin zu der Meinung gelangt, dass das eigentlich bedeuten würde, dass Mütter, die mit ihren Säuglingen zum Beispiel an der Südost-Tangente oder an Transitstrecken in Tirol leben, zwischenzeitlich einen Ersatzwohnort zur Verfügung gestellt bekommen müssten, weil sie nicht „in einwandfreien gesundheitlichen Verhältnissen“ leben und daher nicht in der Lage sind, ihren Säugling bei sich zu haben.

Wenn wir solche Übereinkommen unterzeichnen, sollten wir überlegen, was das eigentlich heißt und unter welchen Lebensbedingungen wir mittlerweile in Österreich leben. (Beifall bei den Grünen.)

Das Wesentliche an diesem Übereinkommen ist meiner Meinung nach, dass es von nur 27 Staaten unterzeichnet ist. Es gibt auch andere Übereinkommen der Internatio­nalen Arbeitsorganisation, die ebenfalls von nur sehr wenigen Staaten unterzeichnet sind. Auch Österreich hat nicht alle Übereinkommen unterzeichnet, daher die Bitte an die Regierung, diese Versäumnisse nachzuholen und nicht nur den Standards gerecht zu werden – das sind wir zum größten Teil –, sondern diese Übereinkommen auch zu ratifizieren. Das ist deswegen sehr wichtig, weil diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen beziehungsweise diese Bestimmungen über die Arbeitswelt, über die Bedingungen, unter welchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, eine Voraussetzung für einen gerechten Welthandel sind.

Diese ILO-Bestimmungen, von denen immer wieder die Rede ist, wären ein ganz wich­tiger Gegenpol zu einer WTO, die rein nach monetären Grundsätzen entscheidet. Es wäre wichtig, dass sich da eine starke Gegenmacht etablieren kann, sodass Arbeits­bedingungen international zumindest auf einen Mindeststandard gebracht werden und damit gerechtere Voraussetzungen für den Welthandel gegeben werden.

 


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