Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 235

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dann, wenn sich die zuständigen Parteien nicht einigen konnten. Wir müssen ihn nunmehr auch als Geburtshelfer für das Mutterschutzgesetz dem Hause präsentieren.

In der letzten, entscheidenden Runde hat er uns nämlich geholfen, dass das Gesetz in seiner jetzigen Fassung zum Beschluss erhoben werden kann. Da der österreichische Bundeskanzler zugleich Bundesparteiobmann der Österreichischen Volkspartei ist, dürfen die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei und im besonderen die Abgeordneten des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes mit Freude fest­stellen, dass wir beim Zustandekommen dieses Gesetzes entscheidend mitgewirkt haben.“

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.05

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.05

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wie meine Vorrednerin bereits ausgeführt hat, werden in diesem Übereinkommen Mindest­standards definiert, die die autonomen innerstaatlichen Regeln, welche über diesen Mindeststandards liegen, nicht tangieren.

Bemerkenswert ist aber, dass in dieser Konvention über die bisher geltende Konven­tion hinaus gehend Regelungen getroffen werden. So wird zum Beispiel der Kündi­gungsschutz zeitlich auf die gesamte Schwangerschaft, die Schutzfrist und einen ge­setzlich zu bestimmenden Zeitraum danach ausgedehnt. In der alten Regelung bezog sich der absolute Kündigungsschutz nur auf die Zeit während des Mutterschaftsur­laubs.

Weiters wird in dieser Konvention ausdrücklich festgehalten, dass eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber keinesfalls wegen der Schwangerschaft oder der Schutzfrist oder aus Gründen, die damit in Zusammenhang stehen, erfolgen darf. Außerdem kommt ausdrücklich neu hinzu ein Verbot der Diskri­minierung aus Gründen der Mutterschaft.

Als dritten Punkt möchte ich noch hervorheben, dass eine strengere Beweislastumkehr für den kündigenden Arbeitgeber vorgesehen ist, der nun den Beweis führen muss, dass die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in keinem Zusammen­hang mit der Schwangerschaft stehen.

In Summe ist das also eine Verbesserung der definierten Mindeststandards, die wir nur begrüßen können, und daher werden wir dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

 


21.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Der Mutterschutz soll jetzt durch diese Regelung flexibler werden, und es wird dadurch eine größeren Anzahl von Mitgliedstaaten die Ratifikation ermöglicht.

Das vorhergehende Abkommen wurde bis heute nur von 27 Staaten – darunter auch von Österreich – ratifiziert. Diese Neufassung des Übereinkommens über den Mutter-


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