mäß Artikel 4 Abs. 2 des Übereinkommens sowie Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der
Empfehlung betreffend den Mutterschutz (319 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde insofern verzichtet, als die Frau Berichterstatterin die erste Debattenrednerin ist.
Frau Abgeordnete Marek, ich erteile Ihnen das Wort.
21.01
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die in Österreich gültigen Schutzbestimmungen zum Mutterschutz liegen alle deutlich über den von der Internationalen Arbeitskonferenz festgelegten Mindeststandards. So liegt etwa die Gesamtschutzfrist mit 16 Wochen um 2 Wochen über der geforderten Mindestdauer. Bei Mehrlingsgeburten und Entbindungen durch Kaiserschnitt erhöht sich diese Frist noch um 4 Wochen, was ebenso die geforderten Mindeststandards mehr als erfüllt. Gleiches gilt für das Wochengeld, dessen Höhe dem jeweils durchschnittlichen Monatseinkommen inklusive 13. und 14. Gehalt entspricht. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Aus diesem Grund gibt es für die Republik Österreich in diesem Bereich keinen Änderungsbedarf, was einmal mehr ein Beweis für die hohen sozialen Standards in unserem Land ist.
Unser umfassendes Mutterschutzgesetz wurde 1957 nach einer – man kann fast sagen – langen Geburtsphase, die bereits mit Ende des 19. Jahrhunderts begann, unter dem damaligen ÖVP-Bundeskanzler Raab beschlossen. Dieses Gesetz machte Österreich im Kreise der westlichen Industriestaaten zu dem Land mit den weit reichendsten Mutterschutzbestimmungen, und wir liegen bis heute im internationalen Vergleich vorne, was aber nicht heißt, dass wir nicht noch besser werden könnten.
Das hier zur Debatte stehende Übereinkommen enthält nämlich unter anderem auch zwei Empfehlungen, auf die ich hier kurz eingehen möchte:
Erstens wird die Ausweitung der Schutzfrist auf 18 Wochen empfohlen, was ich speziell für jene Frauen für durchaus überlegenswert halte, die in Berufen mit erhöhter körperlicher Belastung beschäftigt sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir gerade für diese Frauen hier Erleichterungen schaffen könnten.
Die zweite Empfehlung der Internationalen Arbeitskonferenz bezieht sich auf eine Flexibilisierung bei der Lage beziehungsweise Aufteilung der Schutzfrist vor und nach der Entbindung. Ich denke, dass wir bei einer derartigen Flexibilisierung im Sinne eines effizienten Arbeitnehmerinnenschutzes sehr, sehr vorsichtig sein müssen, um die Frauen damit nicht zu großem Druck durch den Arbeitgeber auszusetzen.
Abschließend möchte ich aber noch einmal zum aktuellen Mutterschutzgesetz zurückkommen.
Die spätere ÖVP-Sozialministerin Grete Rehor war bei der Sitzung des Nationalrates am 13. März 1957 eine der Antragstellerinnen beim Mutterschutzgesetz, und ich möchte Ihnen aus dem Protokoll dieser Sitzung die Schlusssätze von Grete Rehors Rede nicht vorenthalten. Ich zitiere:
„Der Herr Bundeskanzler darf für sich in Anspruch nehmen, dass er in den letzten Jahren mit größtem Verständnis und mit dem Einsatz seiner Persönlichkeit entscheidend am Zustandekommen wichtiger sozialpolitischer Gesetze mitgewirkt hat, insbesondere