Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 249

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schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 1a in Artikel 1 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 7 eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzent­wurf eintreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum mit Mehr­heit auch in dritter Lesung angenommen.

15. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBl. I Nr. 102/2002 geändert wird (244/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Oberhaidinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.54

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser ersten Lesung beschäftigen wir uns mit einem Antrag der Kollegin Mag. Sima, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden sollte.

Wie wir alle wissen, werden die Verpackungsarten und die Materialien immer vielfäl­tiger und für den Konsumenten immer unübersichtlicher. Gerade bei Getränkever­packungen ist der Konsument kaum mehr in der Lage, rasch zu erkennen, ob das Produkt pfandpflichtig ist oder nicht. Dazu kommt, dass der Anteil der Mehrwegver­packungen gerade bei den Getränken dramatisch rückläufig ist. Es sollte der Konsu­ment durch eine deutliche Kennzeichnung an der Verpackung mit einem großen „P“ und dem Wort „Pfand“ sowohl beim Kauf als auch bei der Rückgabe einen schnellen Überblick bekommen und sich rasch zurechtfinden. Natürlich sollte die Designfreiheit nicht eingeschränkt werden.

 


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