schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 1a in Artikel 1 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 7 eingebracht.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.
15. Punkt
Erste Lesung:
Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige
Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBl. I
Nr. 102/2002 geändert wird (244/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Das Wort erhält
zunächst Herr Abgeordneter Oberhaidinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.54
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser ersten Lesung
beschäftigen wir uns mit einem Antrag der Kollegin Mag. Sima, mit dem das
Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden sollte.
Wie wir alle
wissen, werden die Verpackungsarten und die Materialien immer vielfältiger und
für den Konsumenten immer unübersichtlicher. Gerade bei Getränkeverpackungen
ist der Konsument kaum mehr in der Lage, rasch zu erkennen, ob das Produkt
pfandpflichtig ist oder nicht. Dazu kommt, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen
gerade bei den Getränken dramatisch rückläufig ist. Es sollte der Konsument
durch eine deutliche Kennzeichnung an der Verpackung mit einem großen „P“ und
dem Wort „Pfand“ sowohl beim Kauf als auch bei der Rückgabe einen schnellen
Überblick bekommen und sich rasch zurechtfinden. Natürlich sollte die
Designfreiheit nicht eingeschränkt werden.