Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 39

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C. Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG:

Verlangen der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Prü­fung der Förderungsvergaben im Agrarwesen hinsichtlich ihrer sozialen, ökonomischen und ökologischen Wirkung seit 01.01.2000, insbesonders unter Berücksichtigung der Nichtinanspruchnahme der Möglichkeit der Einführung der Modulation durch den öster­reichischen Landwirtschaftsminister sowie der Entscheidung hinsichtlich der Verteilung der Milchkontingente im Jahr 2003 (Eingelangt am 14. Jänner 2004).

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1006/AB

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1006/AB der Anfrage 971/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aspekte des Ausschreibungsverfahrens und der Verwertungsentscheidung über die bundeseigenen Wohnbaugesellschaften durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 bis 15 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatten der Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten, Grüne 117 Minuten.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatte bis 13 Uhr, die vom Ös­terreichischen Rundfunk übertragen wird, getroffen: Es erfolgt zunächst die Erklärung des Bundeskanzlers mit 20 Minuten, gefolgt von der Erklärung des Vizekanzlers mit 15 Minuten. Anschließend in der gemeinsamen Debatte kommen die ersten beiden Redner jeder Fraktion gemeinsam mit nicht mehr als 20 Minuten, jedoch einzeln mit nicht mehr als 15 Minuten zu Wort. Es folgen allfällige Repliken des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers zu je 5 Minuten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten und schließlich wiederum je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.

Die restliche Redezeit bis 13 Uhr wird vom vorsitzführenden Präsidenten vor Beginn der letzten Runde auf die vier Fraktionen in der Weise verteilt, dass alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.

 


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