C.
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG:
Verlangen
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung
der Förderungsvergaben im Agrarwesen hinsichtlich ihrer sozialen, ökonomischen
und ökologischen Wirkung seit 01.01.2000, insbesonders unter Berücksichtigung
der Nichtinanspruchnahme der Möglichkeit der Einführung der Modulation durch
den österreichischen Landwirtschaftsminister sowie der Entscheidung
hinsichtlich der Verteilung der Milchkontingente im Jahr 2003 (Eingelangt
am 14. Jänner 2004).
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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1006/AB
Präsident
Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in
die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung
gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze
Debatte über die Beantwortung 1006/AB der Anfrage 971/J der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aspekte des
Ausschreibungsverfahrens und der Verwertungsentscheidung über die bundeseigenen
Wohnbaugesellschaften durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.
Diese
kurze Debatte findet nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um
15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es
ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 bis 15 der Tagesordnung
zusammenzufassen.
Wird
dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall.
Wir gehen
in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde
Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatten der Tagesordnung erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, aus
der sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten,
Freiheitliche 108 Minuten, Grüne 117 Minuten.
Weiters
wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatte bis 13 Uhr, die vom Österreichischen
Rundfunk übertragen wird, getroffen: Es erfolgt zunächst die Erklärung des
Bundeskanzlers mit 20 Minuten, gefolgt von der Erklärung des Vizekanzlers
mit 15 Minuten. Anschließend in der gemeinsamen Debatte kommen die ersten
beiden Redner jeder Fraktion gemeinsam mit nicht mehr als 20 Minuten,
jedoch einzeln mit nicht mehr als 15 Minuten zu Wort. Es folgen allfällige
Repliken des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers zu je 5 Minuten, sodann
je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten und schließlich wiederum
je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.
Die
restliche Redezeit bis 13 Uhr wird vom vorsitzführenden Präsidenten vor
Beginn der letzten Runde auf die vier Fraktionen in der Weise verteilt, dass
alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.
Weiters
besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach
13 Uhr aufgerufen werden.