und Verarbeitung
auf der anderen Seite. So soll und kann speziell organisierter Kriminalität
effektiv und wirkungsvoll begegnet werden.
Weiters wird in
diesem Übereinkommen auch die Haftungsfrage bei Schäden, die bei operativen
Maßnahmen dieser Ermittlungsgruppe verursacht werden, geregelt. Schadenersatzpflichtig
ist vorerst der jeweilige Mitgliedstaat, in welchem gehandelt wird.
Abschließend
werden die Bestimmungen über Vorrechte und Immunitäten für EUROPOL-Bedienstete,
die jetzt grundsätzlich bestehen, so abgeändert, dass diese bei Amtshandlungen
der jetzt genannten Ermittlungsgruppen aufgehoben werden.
Ich denke, es ist
auch wichtig, zu erwähnen, dass die EUROPOL-Bediensteten bei ihren
Amtshandlungen natürlich der innerstaatlichen Rechtsvorschrift des Einsatz-Mitgliedstaates
unterliegen werden.
Insgesamt stellt
dieses Protokoll somit die konsequente Fortsetzung des 1995 begonnenen Weges
einer gemeinsamen europäischen Polizeieinheit dar. Das ist auch wichtig,
wollen wir den immer komplexer werdenden Formen der Kriminalität gerecht werden.
Will man europaweit agierende Kriminelle effizient bekämpfen und verfolgen, ist
eben auch eine europaweit handlungsfähige Polizeieinheit notwendig.
Mit diesem Übereinkommen wird eine operative Einheit geschaffen, die ein Mehr an Sicherheit für die Menschen in Europa bringen wird, speziell auch im Hinblick auf die Erweiterung unserer Gemeinschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Koordiniert, wirkungsvoll und gemeinschaftlich werden nunmehr die organisierte Kriminalität, länderübergreifend operierende Banden, Menschenhandel und Drogenkriminalität bekämpft werden können. Es wird wieder ein Beitrag zur Sicherheit und Stabilität unseres Europa sein – ein Beitrag zur Sicherheit von uns allen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.51
Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni zu Wort. Gleiche Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.
17.51
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Drei Bemerkungen zur vorliegenden Novelle: Ich glaube, dass die Zusammenarbeit der europäischen Ermittlungsbehörden im Rahmen von EUROPOL eine besonders sinnvolle und wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens darstellt. Es ist hier in allen Bereichen sinnvoll, die Ermittlungsbefugnisse auszuweiten und auch gemeinsame Ermittlungsgruppen einzusetzen.
Es wird da einen Konsens geben, und die
Sozialdemokraten werden dieser Vorlage zustimmen. Meine Damen und Herren! Herr
Bundesminister! Wir gehen allerdings davon aus, dass die parlamentarische
Kontrolle in den nationalen Parlamenten gewährleistet ist. Ich hoffe, wir
können uns darauf einigen, dass für das Parlament die Tätigkeit der EUROPOL
etwa in Österreich in der Form nachvollziehbar dargestellt wird, dass wir im
nächsten Sicherheitsbericht darüber Auskunft bekommen. Ich schlage auch vor,
dass der Sicherheitsbericht dann nicht mehr nur im Ausschuss enderledigt wird, sondern wiederum auf
die Tagesordnung des Plenums kommt, damit man darüber auch ausführlich diskutieren
und in öffentlichem Rahmen reden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweite Bemerkung: Seitens der Sozialdemokraten besteht schon seit vielen Jahren die Forderung, bei friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen verstärkt Polizeikräfte einzusetzen. Es gibt ein SPÖ-Grundsatzpapier mit dem Titel „Für menschengerechte Polizeiarbeit“, das wir vor einigen Jahren vorgestellt haben, in dem wir diese