Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 197

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14. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvor­lage (221 d.B.): Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung und Verlänge­rung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development in Wien (367 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvor­lage (222 d.B.): Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“ in Wien (368 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Freund. – Sie sind am Wort, Herr Abge­ordneter. (Ruf bei der SPÖ: Karl der Schöne spricht jetzt!)

 


19.33

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren heute eine Reihe von Veränderungen des Verlaufes der österreichischen Staatsgrenze mit einigen unserer Nachbarländer, aber auch eine Änderung der Bestimmungen über die Mitnahme von Schusswaffen nach Bayern.

Auf den letzten Punkt möchte ich ganz besonders eingehen. Bayern und Österreich verbindet eine sehr lange Geschichte. Mein Wahlkreis, das Innviertel, war bis vor 225 Jahren sogar ein Teil von Bayern, und diese gemeinsame Geschichte trägt dazu bei, dass wir bis heute in unserer Kultur und Lebensweise stark mit unseren bayeri­schen Nachbarn verbunden sind. Das erkennt man natürlich auch am Dialekt und am Brauchtum.

Bei vielen traditionellen Schützenveranstaltungen oder Schützenturnieren werden die Staatsgrenzen überwunden, nicht nur zwischen Deutschland und Österreich, aber sehr häufig zwischen diesen beiden Ländern. Man tritt in freundschaftlicher Konkurrenz gegeneinander an. Schusswaffen dürfen seit Änderung des Waffengesetzes 1996 in einen anderen Mitgliedstaat der EU nur auf Grund eines Europäischen Feuerwaffen­passes samt einer vorherigen Einwilligung der Behörde mitgebracht werden.

Das bedeutet, Mitglieder eines traditionellen Schützenvereines und Sportschützen sind gezwungen, sich einen europäischen Feuerwaffenpass ausstellen zu lassen und für jede Reise die vorherige Genehmigung einzuholen. Diese bürokratischen Hürden wer­den durch die vorliegende Regierungsvorlage nun beseitigt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)

Sie enthält die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Dokumente für den Verkehr mit Feuerwaffen im Gebiet Bayern und Österreich, und ich begrüße diese neuen Rege­lungen. Konkret heißt das: Mitglieder österreichischer traditioneller Schützenvereini­gungen sowie Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munitionen beschränkt auf den Freistaat Bayern mitnehmen und dort besitzen, wenn die Vereinigung oder der


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