Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 198

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Verein einen österreichischen Ausweis für traditionelle Schützenvereinigungen und Sportschützenvereine besitzt.

Erste Voraussetzung ist die Teilnahme eines im Ausweis angeführten Verantwortlichen für die Vollzähligkeit und die Transportsicherheit der Schusswaffen. Die zweite Voraus­setzung ist die Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Tradi­tions- oder Schießsportveranstaltung im Freistaat Bayern.

Es ist also keineswegs so, dass es in Zukunft keine Kontrollen mehr gibt. Natürlich hat die Sicherheit auch im Bereich der traditionellen Schützenvereine und Sportschützen oberste Priorität. Es wird auch in Zukunft Auflagen geben, die strikt zu befolgen sein werden. Neu ist aber der verringerte bürokratische Aufwand.

Zum Thema Sicherheit möchte ich sagen, dass Sportschützen Menschen sind, die ver­antwortungsvoll mit Waffen umgehen, aus Leidenschaft und Sportgeist diese Waffen besitzen und auch genau wissen, was man mit einer Waffe anrichten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich muss das für die Zukunft unkompli­zierter gemacht werden. Mit einer Einwilligung der Behörde des betroffenen EU-Mit­gliedstaates, wo es immer wieder diese Probleme gegeben hat, ist es nun vorbei.

Ich bin der Meinung, dass gerade im Bereich der Sportschützen- und Traditionsvereine von diesen Waffenbesitzern keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Viel wichtiger ist es jedoch, den illegalen Waffenbesitz zu unterbinden.

Im Rahmen von grenzüberschreitenden Projekten wird seit Jahren die Zusammen­arbeit von Kulturinitiativen benachbarter Länder gefördert. So stimme ich dafür, auch grenzüberschreitende Aktivitäten von Traditions- und Sportschützenvereinigungen durch Erleichterung der Bürokratie zu fördern.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dieser Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu geben – im Sinne der nachbarschaftlichen Beziehungen zum Freistaat Bayern und im Sinne der Kultur- und Traditionspflege! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)

19.37

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

 


19.37

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Regierungsvorlagen liegen uns Abkommen vor, die den Verlauf der österreichischen Staatsgrenze zu Deutschland, der Tschechi­schen Republik und Ungarn leicht adaptieren.

Diese drei Länder sind nämlich übereingekommen, die Staatsgrenzen deutlich erkenn­bar zu erhalten, gleichzeitig aber auch die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln, beziehungsweise haben diese Staaten die Absicht, ihre freundschaftliche Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Vor allem mit der Erweiterung der Europäischen Union ist diese Zusammenarbeit mehr denn je gefragt. Darüber hinaus betreffen diese Vorlagen zeitgemäße und aktuelle Grenzdokumentationen.

Grund für diese Grenzkorrekturen sind in erster Linie die teils künstlichen, teils natürli­chen Veränderungen von Fluss- und Bachläufen, die zur Folge haben, dass die Staats­grenze derzeit in mehreren Fällen außerhalb der Bachbette verläuft beziehungsweise diese mehrmals schneidet und so nicht mehr klar erkennbar ist.

Es gibt zwei bilaterale Abkommen mit der Tschechischen Republik, die den Grenzver­lauf zwischen den beiden Vertragspartnern neu regeln. In dem einen Abkommen wird


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