Verein einen
österreichischen Ausweis für traditionelle Schützenvereinigungen und
Sportschützenvereine besitzt.
Erste
Voraussetzung ist die Teilnahme eines im Ausweis angeführten Verantwortlichen
für die Vollzähligkeit und die Transportsicherheit der Schusswaffen. Die zweite
Voraussetzung ist die Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an
einer Traditions- oder Schießsportveranstaltung im Freistaat Bayern.
Es ist also
keineswegs so, dass es in Zukunft keine Kontrollen mehr gibt. Natürlich hat die
Sicherheit auch im Bereich der traditionellen Schützenvereine und Sportschützen
oberste Priorität. Es wird auch in Zukunft Auflagen geben, die strikt zu
befolgen sein werden. Neu ist aber der verringerte bürokratische Aufwand.
Zum Thema
Sicherheit möchte ich sagen, dass Sportschützen Menschen sind, die verantwortungsvoll
mit Waffen umgehen, aus Leidenschaft und Sportgeist diese Waffen besitzen und
auch genau wissen, was man mit einer Waffe anrichten kann.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Natürlich muss das für die Zukunft unkomplizierter
gemacht werden. Mit einer Einwilligung der Behörde des betroffenen EU-Mitgliedstaates,
wo es immer wieder diese Probleme gegeben hat, ist es nun vorbei.
Ich bin der
Meinung, dass gerade im Bereich der Sportschützen- und Traditionsvereine von
diesen Waffenbesitzern keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Viel wichtiger ist es
jedoch, den illegalen Waffenbesitz zu unterbinden.
Im Rahmen von
grenzüberschreitenden Projekten wird seit Jahren die Zusammenarbeit von Kulturinitiativen
benachbarter Länder gefördert. So stimme ich dafür, auch grenzüberschreitende
Aktivitäten von Traditions- und Sportschützenvereinigungen durch Erleichterung
der Bürokratie zu fördern.
In diesem Sinne
ersuche ich Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dieser
Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu geben – im Sinne der
nachbarschaftlichen Beziehungen zum Freistaat Bayern und im Sinne der Kultur-
und Traditionspflege! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Wittauer.)
19.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Pfeffer. – Bitte.
19.37
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Mit den Regierungsvorlagen liegen uns Abkommen vor, die den Verlauf der
österreichischen Staatsgrenze zu Deutschland, der Tschechischen Republik und
Ungarn leicht adaptieren.
Diese drei Länder
sind nämlich übereingekommen, die Staatsgrenzen deutlich erkennbar zu
erhalten, gleichzeitig aber auch die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu
regeln, beziehungsweise haben diese Staaten die Absicht, ihre freundschaftliche
Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Vor allem mit der Erweiterung der
Europäischen Union ist diese Zusammenarbeit mehr denn je gefragt. Darüber
hinaus betreffen diese Vorlagen zeitgemäße und aktuelle Grenzdokumentationen.
Grund für diese
Grenzkorrekturen sind in erster Linie die teils künstlichen, teils natürlichen
Veränderungen von Fluss- und Bachläufen, die zur Folge haben, dass die Staatsgrenze
derzeit in mehreren Fällen außerhalb der Bachbette verläuft beziehungsweise
diese mehrmals schneidet und so nicht mehr klar erkennbar ist.
Es gibt zwei bilaterale Abkommen mit der Tschechischen Republik, die den Grenzverlauf zwischen den beiden Vertragspartnern neu regeln. In dem einen Abkommen wird