Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 206

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Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung der Anlagen 1 bis 10 dieses Vertrages dadurch zu erfolgen hat, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar:

a) Alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, b) die Anlagen 1, 2, 3 und 4 beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, c) die An­lagen 5, 6, 7, 8, 9 und 10 beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und überdies d) die Anlagen 1, 2 und 3 beim Vermessungsamt Rohrbach, e) die Anlage 4 beim Vermessungsamt Freistadt, f) die Anlagen 5, 6,7, 8 und 9 beim Vermessungsamt Gmünd und g) die Anlage 10 beim Vermessungsamt Gänserndorf.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 6 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik um ein Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Arti­kels 3 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich wiederum zu­nächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 7 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten C II und C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem) um ein Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich wiederum zunächst die Anwesen­heit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der Republik Ungarn


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