Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, dem
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um
ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für
innere Angelegenheiten im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 des
Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung der Anlagen 1 bis 10 dieses
Vertrages dadurch zu erfolgen hat, dass sie für die Dauer der Geltung des
Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden,
und zwar:
a) Alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, b)
die Anlagen 1, 2, 3 und 4 beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, c)
die Anlagen 5, 6, 7, 8, 9 und 10 beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und überdies d) die Anlagen 1, 2 und 3 beim Vermessungsamt
Rohrbach, e) die Anlage 4 beim Vermessungsamt Freistadt, f) die Anlagen 5, 6,7,
8 und 9 beim Vermessungsamt Gmünd und g) die Anlage 10 beim Vermessungsamt
Gänserndorf.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und
Eingang in 6 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Entwurf betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen
der Republik Österreich und der Tschechischen Republik um ein
Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des
Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich wiederum zunächst die
Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf
zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in
dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das
Gesetz ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und
Eingang in 7 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Entwurf betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen
der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten C II
und C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem) um ein Bundesverfassungsgesetz
im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt,
stelle ich wiederum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf
zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in
dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das
Gesetz ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der Republik Ungarn