über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zur Sichtbarerhaltung der
gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden
Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen
und Ergänzungen vom 29. April 1987 samt Anlagen, dessen Artikel 8,
9, 11, 13 und 14 verfassungsändernd sind, in 44 der Beilagen die Genehmigung
zu erteilen.
Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle
ich zunächst wieder im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung
die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig
vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um
ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für
innere Angelegenheiten im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 des
Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung der Anlagen 1 bis 9 des
vorliegenden Vertrages dadurch zu erfolgen hat, dass sie für die Dauer der
Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung, beim Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen und beim Vermessungsamt Oberwart aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein
entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für
innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages:
Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung
von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige
traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen in 9 der Beilagen die
Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für
innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt
für Flüchtlinge, und der Republik Österreich, vertreten durch das
Bundesministerium für Inneres, Sektion III, betreffend die Gründung und den
Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“ in Wien in
219 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die die Genehmigung erteilen, um ein
entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für
innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Vertrages über die
Dritte Änderung des Vertrages über die Gründung und den Betrieb des
International Centre for Migration Policy Development in 220 der Beilagen die
Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung und Verlängerung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertra-