Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 207

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über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zur Sichtbarerhaltung der gemein­samen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzun­gen vom 29. April 1987 samt Anlagen, dessen Artikel 8, 9, 11, 13 und 14 verfassungs­ändernd sind, in 44 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich zunächst wieder im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung der Anlagen 1 bis 9 des vorliegenden Vertrages dadurch zu erfolgen hat, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und beim Vermessungsamt Oberwart aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere An­gelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen in 9 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Flüchtlinge, und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Sek­tion III, betreffend die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“ in Wien in 219 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die die Genehmigung erteilen, um ein entsprechen­des Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Vertrages über die Dritte Änderung des Vertrages über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development in 220 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere An­gelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Vertrages zwischen der Schwei­zerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung und Verlängerung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertra-


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