Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Die Plätze sind einzunehmen, denn wir gelangen zu einer ausgesprochen umfassenden Abstimmung.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zu Abstimmung über den Entwurf
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der
Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland im Grenzabschnitt „Salzach“, in den Sektionen I und II des
Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts
„Innwinkel“, samt Titel und Eingang in 5 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein
Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des
Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82
Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung
erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten
fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf
zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in
dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das
Gesetz ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere
Angelegenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der
Tschechischen Republik, mit dem der Vertrag über die gemeinsame Staatsgrenze
vom 21. Dezember 1973 geändert und ergänzt wird samt Anlagen, dessen
Ziffern 1 und 2 in Abschnitt II verfassungsändernd sind, in 91 der
Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle
ich wiederum zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der
Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der
verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um
ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für
innere Angelegenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der
Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen
Staatsgrenze samt Anlagen, dessen Artikel 1 verfassungsändernd ist, in
118 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich
wiederum zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung
die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig
vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.