Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 227

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich war doch auch ein bisschen verwundert über den spontanen Applaus von Seiten der Abgeordneten von der Sozialdemokratischen Partei beim Begriff „schlanker Staat“ (Abg. Dr. Stummvoll: Wir auch!), ohne dass sie eigentlich nachfragen, was denn ge­nau damit gemeint ist.

Ich möchte auch daran erinnern, dass gerade der Rechnungshof immer wieder Aus­lagerungen von öffentlichen Aufgaben kritisiert, wenn sie sich dadurch der öffentlichen Kontrolle entziehen. In diesem Zusammenhang würde ich gerne noch einmal die Dis­kussion darüber führen, welche Aufgaben denn die so genannten Kernaufgaben des Staates sind, sei er jetzt schlank oder stark. Aus unserer Sicht fällt einiges, was jetzt von der Regierung ausgelagert beziehungsweise aus der öffentlichen Hand gegeben wird, schon unter das Vokabel Schwächung des Staates, weil einfach eine allgemeine Versorgungssicherheit beziehungsweise auch eine allgemeine Kontrolle dann nicht mehr gegeben ist. (Beifall bei den Grünen.)

21.26

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002 samt Titel und Eingang in 332 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit der gleichen Mehrheit angenommen.

Die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002 ist somit auch in dritter Lesung erteilt.

17. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 und die Europawahlordnung geändert werden (288/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Krainer. Die Restrede­zeit Ihrer Fraktion, Herr Kollege Krainer, beträgt 3 Minuten. Das ist die Ihnen gesetzlich verbleibende Redezeit. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


21.28

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Die 3 Minuten werde ich nicht brauchen.

Bei diesem Antrag geht es um zwei Dinge. Das Erste ist, dass wir die gute Tradition hatten, dass man mit Volljährigkeit auch passiv wahlberechtigt war. Jetzt wurde die Volljährigkeit auf 18 abgesenkt und das passive Wahlalter bei 19 belassen. Deswegen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite