Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 72

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Das waren Zahlen für das bereits bestehende Straßennetz, aber gerade auch für Neubauprojekte hat die Regierung sehr hohe Investitionen vorgesehen. Bezogen auf das Gesamtbauvolumen werden zwischen 25 und 50 Prozent der gesamten Kosten für Lärmschutz und Umweltschutz aufgewendet.

Kollegin Moser hat vorhin den „Bindermichl“ angesprochen. Dort werden für die Ein­hausung und für die Verkehrslärmberuhigung, also für Lärmschutz und Umweltschutz, über 36 Millionen € aufgewendet.

Auch bei der Bahn wird nicht geschlafen, sondern für den Lärmschutz etwas getan. Es gibt bereits einen bundesweiten Immissionskataster, der die gesamte Lärmbelastung darstellt, es gibt eine Prioritätenreihung, je nach dem, wie viele Personen wo wohnen, und es wurden auch Übereinkommen mit Ländern und Gemeinden verhandelt, sodass eine einheitliche und gute Finanzierung möglich ist.

Der aktuelle Realisierungsstand beträgt in etwa 290 Millionen €, wobei über 493 Ge­mein­den davon betroffen sind, was wiederum für über 300 000 Einwohner eine Lärm­schutzbekämpfung möglich macht. Ganz konkret sind im Jahr 2004 34 Millionen € für Umsetzungsmaßnahmen im Bahnbereich vorgesehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Anhand dieser Zahlen sehen Sie, dass Lärm­schutz­bekämpfung den Regierungsparteien, insbesondere der Regierung absolut nicht egal ist. Gerade für Vizekanzler Gorbach als Verkehrsminister hat das einen sehr großen Stellenwert, und es ist ihm ein großes Anliegen, gerade im Lärmschutzbereich hohe Investitionen zu tätigen.

Im vorliegenden Entschließungsantrag wird aber die Regierung nochmals aufgefordert, größere Anstrengungen zu unternehmen, denn es ist klar, dass noch viel zu tun ist, um den Verkehrslärm zu bekämpfen. Deshalb appelliere ich auch an die Damen und Her­ren der Opposition: Stimmen Sie diesem Antrag zu, denn nur gemeinsam können wir diesen die Menschen krankmachenden Verkehrslärm besiegen! (Beifall bei den Frei­heitlichen.)

13.12

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.

 


13.12

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Wir würden uns gerne dem Antrag anschließen, wenn er weiter reichend wäre. Nachdem unser Antrag weiter reichend ist, werden wir unseren verfolgen, das ist wohl klar. (Abg. Scheibner: Sie können beide unterstützen!)

Während die Behörde bei einer gewerblichen Betriebsanlage Auflagen macht, ist der Lärmschutz bei der Straße noch immer ein Gnadenakt. Das kann es nicht sein. Die Bundesstraßen werden vom Bundesminister verordnet, es gibt aber keine einklagbaren Verträge über die Lärmschutzmaßnahmen zum Beispiel infolge eines Autobahn­ver­laufs.

Ein Beispiel: Tauern Autobahn in Salzburg: Bei der Präsentation der Maßnahmen, die die ÖSAG den Kärntner Gemeinden Rennweg, Krems und Gmünd anbietet, stellt sich heraus, dass es keine einklagbaren Verträge über Ausmaß und Zeitplan der Lärm­schutz­maßnahmen geben wird.

Verbindliche Auflagen sind, wie bekannt, bei Verordnungen prinzipiell ausgeschlossen. Was beim Lärm auffällig ist, ist, dass es sich um ein ähnliches Phänomen wie beim Müll handelt: Die beste Lärmbekämpfung ist die Vermeidung von Lärm – genauso wie


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