Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 81

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Bundesminister, vor allem aber auch seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Res­sort, die damit befasst waren, für diesen Entwurf danken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist klar, dass durch diese Regelungen, wie wir sie heute beschließen werden, und zwar einstimmig beschließen werden, Fälle, wie wir sie in den letzten Monaten gerade auch wieder aus Wien gehört haben, nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden können, dass dadurch aber ein rechtliches Grundgerüst und Rechtssicherheit für alle Sei­ten geboten wird. Nichtsdestotrotz wird die Hauptverantwortung für eine anständige, ordentliche, menschenwürdige Behandlung und Betreuung auch weiterhin vor allem beim Heimträger liegen, der dafür zu sorgen hat, dass eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung für die Heime vorhanden ist, um solche Fälle, wie wir sie leider zum wiederholten Male aus Wien kennen, in Zukunft zu vermeiden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.44

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


13.44

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, man hat selten gesehen, dass seitens der Re­gie­rung so unseriös mit den Interessen der Senioren umgegangen wird, wie das in diesem gegenständlichen Gesetz der Fall ist. (Abg. Dr. Fekter: So ein Blödsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie rühmen sich, eine Gesetzesmaterie 2004 um­zusetzen, obwohl es bereits im Jahr 2000 einen Entwurf dazu gab. (Abg. Dr. Fekter: Es ist gelobt worden von den Senioren! Auch der Charly Blecha hat uns gelobt!)

Ich glaube, Herr Bundesminister, Hand aufs Herz, auch du wirst wissen, dass dieser alte Entwurf wesentlich besser war als der heutige. Wenn Sie also erst heute, 2004, dieses Gesetz beschließen, und zwar mit Wirkung vom 1. Juli 2005, dann möchte ich wissen, mit welcher Berechtigung Sie sich hierherstellen und so tun, also ob Sie auch nur einen Funken Verständnis, einen Funken Interesse an der Verbesserung der Situ­ation der Senioren in den Pflegeheimen hätten. Ich glaube, dass Sie sich in Wirklichkeit angesichts der Situation schämen sollten, meine Damen und Herren.

Wir haben 2000 einen diesbezüglichen Entwurf eingebracht. Herr Professor Barta ist allen, die in diesem Land an dieser Materie interessiert sind und sich auskennen, ein Be­griff im Hinblick auf Patienten-, Medizinrecht. Damals, im Jahre 2000, haben wir gesagt, es muss etwas geschehen. Dieser Entwurf Professor Bartas hat auch inter­na­tionale Anerkennung gefunden. Es war der erste Entwurf, der zusammengefasst dar­gestellt hat, wie die Situation wirklich verbessert werden kann, und der auch einen neu­en Weg gegangen ist: Es wurde die Bundeskompetenz „Vertragsrecht“ dazu benützt, hier eine bundeseinheitliche, das heißt für alle Bundesländer gleiche Regelung zu schaffen.

Aus Gründen, die niemand nachvollziehen kann – offensichtlich einfach deshalb, weil der Vorschlag von der Opposition unterstützt wird –, ist dieser Vorschlag, der von der Fachwelt, der Öffentlichkeit begrüßt worden ist, von Ihnen, Frau Kollegin Fekter, die Sie damals führend waren, einem Unterausschuss zugewiesen worden. In der Zwi­schen­zeit hat man versucht, weil man nicht in der Lage war, die Größe aufzubringen, dieser Vorlage zuzustimmen, etwas Eigenes zu produzieren, was zwar eine Verbes­serung der Situation darstellt, aber wesentlich schlechter als der seinerzeitige Vor­schlag ist. (Abg. Dr. Fekter: Die Kompetenz war ja nicht klar! Es gibt ja ein Verfas­sungsgerichtshoferkenntnis dazu! Haben Sie das verschlafen, Herr Kollege Jarolim?)

 


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