Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 86

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antrag listet auf, in welche Richtung Verbesserungen gehen müssen: Persönlichkeits­rechte, Informationspflicht, auch eine Leistungsanpassungspflicht (Abg. Dr. Fekter: Das steht ja im Gesetz alles drin!); weiters sollte der Heimvertrag bei einer Kündigung nicht mehr nur um eine Monatsfrist verlängert werden, sondern um eine längere Frist. Auch die Frage der Rückstellung der Möbel der Wohnungseinheiten ist nicht geregelt. Der Verein für Sachwalterschaft sollte praktisch Klagsbefugnis haben, die Mitbe­stim­mung sollte verbessert werden. (Abg. Dr. Fekter: Das ist ja alles Landessache! Der Heimvertrag ist Landessache!)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Gabriela Moser und KollegInnen zum Bericht des Justizausschusses (377 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (202 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem im Konsumentenschutzgesetz Bestimmungen über den Heim­vertrag eingeführt werden (Heimvertragsgesetz-HverG) und über den Antrag der Abge­ordneten Dr. Hannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über ein Bundes-Heimvertragsgesetz (231/A)

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,

1. die Anwendung des Heimvertragsgesetzes in der Praxis zu beobachten und dem Na­tionalrat bis Ende 2005 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung dieses Gesetzes zu geben,“

(Abg. Dr. Fekter: Es ist ja eh beschlossen worden im Ausschuss! Beschließen wir das jetzt zweimal oder wie?),

„2. bei diesem Bericht insbesondere Augenmerk darauf zu legen, inwieweit eine Ver­besserung des Gesetzes“ – und das ist etwas, was nicht in Ihrem Antrag steht – „auf Basis jener Vorschläge möglich wäre, wie sie aus dem Antrag Dr. Jarolim (231/A)“ – das war der ursprüngliche Antrag – „herausgelesen werden können beziehungsweise wie sie von den ExpertInnen im Justizausschuss am 20. Jänner 2004 bei der Debatte über das Heimvertragsgesetz und Heimaufenthaltsgesetz vorgebracht worden sind.“

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Wozu haben wir all diese Experten gehabt? Sie haben uns wesentliche Anregungen gegeben, wie wir uns weiterentwickeln sollen. Und dass das garantiert ist, das hält bitte dieser Entschließungsantrag fest. Deswegen ersuchen wir um Ihre Zustimmung für diesen alternativen, oppositionellen Antrag (Abg. Dr. Fekter: Das ist aber ein Topfen!), ge­nauso wie wir sozusagen als Vorausvertrauensleistung – ich wiederhole: als Vor­ausvertrauensleistung! – dieser Regierungsvorlage sicher unsere Zustimmung geben werden.

Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal an Sie, Frau Kollegin Fekter, ap­pellieren: Nehmen Sie diese Anregungen der Opposition zur Kenntnis, schließen Sie sich an! (Abg. Dr. Fekter: Die haben wir ja im Ausschuss schon berücksichtigt!) Wir tra­gen die Vorlage mit, nur ist sie uns zu wenig weit reichend. Die Verständlichkeit sollte besser sein, die Musterverträge sollten österreichweit gelten. Auch Regelungen für die Entgelterhöhung fehlen uns, das müsste nachgebessert werden. Die Minimal­fristen bei der Rückstellung der Wohnungseinheiten habe ich schon erwähnt. Die


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