Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 87

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Verschuldensklauseln bei Kündigungsregelungen sind nicht geklärt. Auch die Definition der Freiheitseinschränkungen ist nicht optimal gelungen.

Insgesamt, das war auch eine Anregung aus der Praxis im Ausschuss, müssten wir die Qualifikation des Pflegepersonals in Richtung Wahrnehmung von Freiheitsein­schrän­kungen verbessern, denn oft realisieren diese gar nicht, wie sehr ihre Handlungen bei den PatientInnen oder bei den HeimbewohnerInnen zu Freiheitseinschränkungen füh­ren. (Abg. Dr. Fekter: Pflegepersonal ist Landessache, Frau Kollegin! Sie vermischen hier Landes- mit Bundeskompetenz!) Dass man das noch vorantreiben sollte, hat eine Untersuchung in Deutschland ergeben.

Vor diesem Hintergrund: Ja zu diesem Basisentwurf, aber von Ihrer Seite bitte auch ein Ja zu einer qualifizierten Weiterentwicklung der heutigen Beschlusslage. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser ver­lesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.05

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zunächst möchte ich mich aus­drücklich für die anerkennenden Worte bedanken, die in Bezug auf die beiden Ge­set­zesmaterien gefallen sind und natürlich primär den hervorragenden Legisten unseres Hauses gelten, die im Gegensatz zu der hier geäußerten Kritik meines Erachtens sehr schnell, also so bald es möglich war, diese Materien zum Abschluss gebracht haben.

Zunächst zur Zweiteilung. Frau Abgeordnete Dr. Moser, das eine ist, um es einmal klarzustellen, im Prinzip eine Novelle zum Konsumentenschutzgesetz. Und es ist ganz klar, dass das Bundessache ist und dass man hier ein bestimmtes Gesetz in einem gemeinsamen Rahmen novelliert. Darin geht es um die Kautionen, um den Kün­digungsschutz, um die Rolle der Heimträger. Was Sie beispielsweise von der Leis­tungs­anpassung einfordern, ist dort längst geregelt, nämlich die Preisminderung, die man im Gegensatz zum Mietrecht nicht erst geltend machen muss, sondern die für die Heimbewohner automatisch gilt. Das steht alles bereits im Gesetz. Es sind auch Verbandsklagen möglich, und zwar durch die Sozialpartner, den Seniorenrat und den VKI. – Das ist das eine.

Die andere Materie ist die Frage der Freiheitsbeschränkungen, also eine ganz andere Materie, die verfassungsrechtlich umstritten war. Das Land Vorarlberg hat dazu ein eigenes Gesetz gemacht. Die Bundesregierung hat dieses beim Verfassungs­gerichts­hof angefochten, und der Verfassungsgerichtshof hat mit Zustellung Juli 2003 für diese Frage die Kompetenzen abgegrenzt. Danach haben die Legisten des Justizminis­te­riums über Ersuchen des Sozialministers sehr schnell, nämlich bis August, diese Ma­terie fertig gestellt.

Dabei geht es um ganz andere Dinge, die im Gegensatz zu Ihrer Kritik sehr solid ge­regelt sind. Es wird, wenn eine freiheitsbeschränkende Maßnahme notwendig ist, ein Antrag gestellt, dann kommt die Sache zu Gericht. Das Gericht muss binnen sieben Tagen eine erste Maßnahme treffen, eine endgültige Maßnahme binnen 14 Tagen, und das unter Beiziehung von Sachverständigen.

 


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