Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 88

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Frau Abgeordnete, Sie haben mit keinem Wort anklingen lassen, welche Regelung Sie hier verbessert haben möchten. Wir wissen es nicht, wir haben alle Ihre Anregungen geprüft und im Ausschuss auch weitestgehend berücksichtigt.

Es werden für die Justiz in dieser Materie, und zwar nur im Heimaufenthaltsbereich, 20 000 Fälle erwartet – 20 000 Fälle! So sehr wird dieses Gesetz benötigt. (Abg. Haidlmayr: Mehr, viel mehr! 60 000 Fälle!) – Nein, das ist ziemlich genau kalkuliert. Wir müssen auch Personal aufbauen, und es gibt auch für die Schulung eine gewisse Legisvakanz, aber es ist in diesem Bereich Usus, dass sich die Gerichte durch die Judikatur längst auf die neue Situation einstellen. Sie können sicher sein, dass diese Regelungen weitestgehend – so weit möglich – in die Judikatur einfließen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bedanke mich ausdrücklich bei Herrn Sektionschef Dr. Hopf, bei Herrn Honorar­professor Dr. Georg Kathrein, bei den Richtern Dr. Gert Schernthanner und Dr. Peter Barth. Sie alle haben an diesem Gesetz legistisch mitgewirkt und ihnen verdanken wir diese perfekte Arbeit. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ord­neten der ÖVP.)

14.08

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Regler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Als ich Dr. Jarolim zugehört habe, habe ich geglaubt, ich bin auf einem falschen Damp­fer. Ich hoffe doch, dass auch die SPÖ diesen Gesetzen zustimmen wird, denn aus meiner Sicht sind diese Gesetze, die wir heute beschließen, ein Meilenstein in der Rechts­sicherheit, vor allem für unsere älteren und pflegebedürftigen Menschen. Daher bitte keine Kritik an Dingen, die sicherlich eine wesentliche Verbesserung für alles bringen!

Es hat bereits die Volksanwaltschaft ein Heimvertragsgesetz urgiert, sogar mehrfach, in ihren Berichten ist das nachzulesen. Ich habe hier schon einmal dazu sprechen dürfen. Und durch das vom Herrn Bundesminister erwähnte Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes wurde auch die Kompetenzlage endgültig geklärt, sodass man nun die gesetzlichen Bestimmungen formulieren konnte.

Aus meiner Sicht ist es sehr sinnvoll, die beiden Gesetze zu trennen, weil durch das Heimvertragsgesetz viel mehr Heime geregelt werden und viel mehr ältere Menschen davon betroffen sind als vom Heimaufenthaltsgesetz, sodass schon einmal die Zahl der Betroffenen eine Trennung sinnvoll erscheinen lässt.

Außerdem sind es völlig andere kompetenzrechtliche Tatbestände. Das Heimvertrags­gesetz basiert auf der Zivilrechtskompetenz gemäß Artikel 10 Abs. 1 Z 6 B-VG, wäh­rend für das Heimaufenthaltsgesetz Artikel 10 Abs. 1 Z 12 B-VG, also das Gesund­heitswesen, maßgeblich ist. Hier eine Vermischung vorzunehmen wäre sicherlich nicht sinnvoll gewesen.

Grundsätzlich muss ich sagen, dass wir auf dem Gebiet der Heimvertragsregelungen bereits ein sehr gutes Beispiel haben, und zwar das Studentenheimgesetz aus dem Jahr 1986, das wirklich eine wesentliche Verbesserung und auch eine Entkrampfung des Verhältnisses zwischen den Heimleitungen und den Heimbewohnern gebracht hat. Man sieht, dass eine klare rechtliche Regelung etwas sehr, sehr Gutes bewirkt. Vor allem wird, wenn klar geregelt ist, was in den Verträgen stehen muss, ein Gleich­gewicht hergestellt zwischen dem Heimträger und demjenigen, der eben auf den Heim­platz angewiesen ist.

 


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