Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 100

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berühmt-berüchtigten Michael-Gaismair-Kalender einen Artikel über Heimordnungen verfasst und bin damals – ich sage: damals! – zum Beispiel auf folgende krause Formulierungen gestoßen:

Das Halten von Vögeln und das Füttern derselbigen ist den Heiminsassen verboten. Oder: Wer nicht um 17 Uhr zur Mahlzeit kommt, hat kein Recht auf ein warmes Essen.

Man müsste schauen, ob es das heute noch gibt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist arg! Aber Tauben füttern sehe ich ein!) – Ich bin nicht so uralt, dass diese Heimordnung in das Paläozoikum einzureihen ist. Das ist alles geändert worden?

Man muss sagen, dieses Gesetz hat etwas gebracht. Bisher hatten Heimbewoh­nerIn­nen nur Pflichten, aber keine Rechte. Da ist etwas geschehen. Trotzdem hat sich nicht alles gebessert.

Immer noch werden die Ersparnisse bei Heim- und Pflegepreisen quasi angeknabbert, die teilweise exorbitant hoch sind und Leute auf ihr Taschengeld reduzieren. Das finde ich nicht gut.

Auch das Hineinstopfen in ein Konsumentenschutzgesetz ist mir weniger lieb als eine bundeseinheitliche Regelung.

Es fehlt auch die Leistungsanpassung im Gesetz. Leistungen werden erweitert, Qua­litätssicherungen werden vielleicht – Gott sei Dank – einmal nachjustiert werden. Da sollte noch etwas hinein.

Der Kündigungsschutz ist jedenfalls suboptimal. Die Verschuldensklausel ist nicht da­mit verknüpft, auch eine Ersatzunterbringung in anderen Pflegeheimen oder auf anderen Pflegeplätzen ist meiner Meinung nach ungenügend geregelt.

Die Freiheitsbeschränkung ist eine Gratwanderung, das gebe ich zu. Ich habe selber schon an unserer Klinik erlebt, dass Patienten vor den Toren der Klinik erfroren sind, weil sie sich verirrt haben und nicht mehr in ihr Zimmer, auf ihre Station zurück­gefun­den haben.

Trotzdem stellt sich, so glaube ich, folgende Frage: Was sind mir alte und gebrechliche Menschen wert? – Wenn nämlich im Pflegebereich an professioneller Pflege gespart wird, gehen Fertigkeiten verloren, die diese Verwirrung beschleunigen und begünsti­gen. Ist in diesem Bereich mehr Personal vorhanden, versucht man, Fähigkeiten und Fer­tig­keiten, die noch vorhanden sind, zu erhalten, zu verbessern und verlorene durch Training, Übung, Zuwendung und Gespräche wiederzugewinnen, so kann man das ver­hindern.

Ich glaube, es ist notwendig, dass dieses Gesetz weiter in Diskussion bleibt, um jene Verbesserungen, die ja schon vorgeschlagen waren – ich zitiere da auch Professor Barta –, in nicht allzu ferner Zukunft auch für die Betroffenen und ihre Angehörigen Wirklichkeit werden zu lassen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.55

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Mag. Kogler, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Unter­suchungsausschuss zur Untersuchung der Vorwürfe gegenüber dem Bundesminister für Finanzen, Mag. Karl-Heinz Grasser, einzusetzen.

 


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