Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 110

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Zur Frage 1: „Wie ist die studentische Mitsprache im Universitätsgesetz 2002 gere­gelt?“

Ich meine, es ist nicht mehr zeitgemäß, dass man an Universitäten 100, 200, 280 Gre­mien hat, in denen beraten wird, sondern es soll klare Kompetenzen und qualitative Mit­sprache geben – eine qualitative Mitsprache, die den Erfordernissen des 21. Jahr­hun­derts entspricht. Die Mitsprache der Studierenden, die wir im Universitätsgesetz ver­ankert haben, sieht wie folgt aus:

Eine Mitsprache als Partner der Universitäten, bei den leitenden Grundsätzen für die Universitäten und bei der Erfüllung ihrer Aufgabe ist im Universitätsgesetz verankert. Im Senat, dem Leitungsgremium der Universität, sind die Studierenden wie bisher – und ich bitte, das wirklich einmal zur Kenntnis zu nehmen! –, wie früher, wie beim UG 93, mit 25 Prozent der Senatsmitglieder vertreten. In den Kollegialorganen zur Erlassung der Studienpläne stellen die Studierenden ebenfalls mindestens ein Viertel der Mitglieder. Die Studierendenvertreter sind in Berufungs- und Habilitationskom­mis­sionen vertreten. Die Lehrveranstaltungen werden evaluiert, und die Universität hat die Verpflichtung, die Beurteilung der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden in ihre weiteren Planungen mit einfließen zu lassen, also auch Reaktionen zu setzen auf die Beurteilung der Lehrveranstaltungen.

Die Studierenden sind berechtigt, zum ersten Mal über die Verwendung der Studien­beiträge an ihren Universitäten mit zu entscheiden.

Weitere Verbesserungen, die wir vorgenommen haben, sind: Verbesserungen im Stipendiensystem, für berufstätige Studierende, für Studierende mit Kinderbetreuungs­ver­pflichtungen. Seit 1. Jänner 2004 können Studierende ihre Studienbeiträge, egal, was sie studieren, zum ersten Mal durch die erste Etappe der Steuerreform ab­setzen. – Wir haben also zahlreiche Verbesserungen für die Studierenden vorgenom­men. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 2: „Welche Rechte normiert das UG 2002 für jeden einzelnen Studieren­den?“ 

Jeder Studierende hat das gesetzlich garantierte Recht auf vier Prüfungsantritte. Jeder Studierende hat das gesetzlich garantierte Recht auf drei Prüfungstermine pro Semester. Eine negative Beurteilung der letzten Prüfungswiederholung führt nicht zu einem dauernden Ausschluss vom Studium. Der Rechtsschutz bei Prüfungen ist im Uni­versitätsgesetz 2002 weiterhin voll garantiert.

Diese Regelungen entsprechen dem Universitäts-Organisationsgesetz 1993 und wur­den auf Verlangen der Studierendenvertreter weiterhin in das Universitätsgesetz 2002 aufgenommen.

Zur Frage 3: „Welche Beteiligung der ÖH im Rahmen der offenen Planung bei der Entstehung des UG 2002 gab es?“

Wir haben nach der Methode der offenen Planung gearbeitet. Wir haben eine Univer­sitätsplattform eingerichtet. Diese Universitätsplattform hat sieben Mal getagt. Von den sieben Malen waren am Anfang, bevor die ÖH-Wahl stattgefunden hat, die Studieren­den­vertreter regelmäßig dabei. Damals hatte die AG den Vorsitz, war die Exekutive. Als in der Folge die rot-grüne Mehrheit die Exekutive übernommen hat, sind die Stu­dierendenvertreter nur noch zu zwei von vier Plattformen gekommen und haben dort nichts eingebracht.

Wir haben uns dann sehr bemüht, mit den Studierenden weiter ins Gespräch zu kom­men, haben weitere Veranstaltungen gemacht und Gespräche geführt. Und wir haben auch die Hauptforderung der Studierendenvertreter berücksichtigt: Das waren die


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