Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 148

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17.47

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Herr Minister – ich hoffe, er kommt wieder. Nun geht es geht wieder um das Heim­vertragsrecht beziehungsweise das Heimaufenthaltsgesetz.

Seit Frühjahr 2000 gibt es im Nationalrat ja einen fertigen SPÖ-Gesetzentwurf zum Heimvertragsgesetz, wo am Anfang FPÖ und ÖVP immer dagegen waren. Wir alle ha­ben noch im Ohr, dass Vertreter der FPÖ gesagt haben: Das brauchen wir nicht, das ist nicht notwendig! Umso mehr freue ich mich, dass heute Vertreter der ÖVP gesagt haben, dass es sehr wohl notwendig ist, und dass nun auf Grund unseres Drucks und des Drucks der Öffentlichkeit endlich ein Gesetz vorliegt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Es ist zwar noch immer nicht optimal, aber es ist zumindest ein erster positiver Schritt, und den gilt es durchaus zu begrüßen.

Es ist aber nicht so, wie auch im ORF dargestellt wurde – vor allem von Herrn Mück, der dafür verantwortlich ist –, dass alle mit diesem Gesetz einverstanden sind und dass das die große Konsensmaterie ist. Wir sind nicht für alles, es gibt natürlich Kritikpunkte, aber uns geht es um die Menschen, um die Betroffenen, und darum werden wir heute zustimmen.

Ich möchte aber trotzdem noch eine kurze technische, aber auch inhaltliche Kritik an­bringen, warum wir von diesem Gesetz nicht so begeistert sind. Zum einen, sehr geehrte Damen und Herren, können wir in der Sprache des Gesetzes wieder einiges erkennen – durch die Sprache wird ja immer wieder sichtbar, wie weit sich eine Ge­sellschaft entwickelt, und in Gesetzestexten und durch die Sprache von Gesetzes­texten wird sichtbar, was einer Regierung wichtig ist. Sprache ist entlarvend!

Wenn wir im Gesetz lesen von „sachgerechter Betreuung“, „voll belegt“ oder „ein­quartiert“ – Kollegin Partik-Pablé hat heute sogar von „Pfleglingen“ gesprochen –, dann weisen diese Wörter nicht darauf hin, dass es sich hiebei um Menschen handelt, die in Heimen einen Teil ihres Lebens verbringen. Durch diese Ausdrucksweise wird ein Men­schenbild sichtbar, das die SPÖ nicht vertritt! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Würde des Menschen ist unantastbar, und das sollte auch in der Sprache des Gesetzes sichtbar werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist kein eigenständiges Gesetz – das haben schon einige meiner Vorredner und Vorrednerinnen gesagt –, und diese massive Kritik bringen nicht nur wir vor, sondern auch die Experten. Dass das ein Problem ist, zeigt ja auch, dass sogar VertreterInnen von ÖVP und FPÖ verwirrt sind, weil es zwei Gesetze sind und nicht eines.

Unseren Entschließungsantrag, mit dem wir heute eine Beobachtung und einen Bericht über die Erfahrung fordern, wollen wir natürlich im Zuge des Heimvertragsgesetzes einbringen. Im Ausschuss, sehr geehrte Frau Kollegin Fekter und sehr geehrte Frau Kol­legin Rosenkranz, haben wir etwas anderes beschlossen, dort ging es um das Heimaufenthaltsgesetz. – Sie sehen, sogar Sie sind verwirrt. Es geht in diesem Entschließungsantrag um etwas anderes. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Zur inhaltlichen Beurteilung. – Hinsichtlich der Vertretung der Bewohner und Bewoh­nerinnen ist es ein Problem, wenn der oder die Betroffene nicht mehr selbst seine Vertretung auswählen kann, wenn es um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gehen soll. Das widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht.

Frei wählen kann man ja nur, wenn sich der oder die Betroffene für einen Rechts­anwalt, eine Rechtsanwältin oder für einen Notar oder eine Notarin entscheidet. Be-


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