Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 149

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wohner und Bewohnerinnen, die nur wenig Geld zur Verfügung haben, sind hier krass benachteiligt.

Auch Angehörige haben keine Mitwirkung, aber sind sie nicht genau diejenigen, die das Vertrauen der Betroffenen genießen? Ich frage, wo da die Familienfreundlichkeit der ÖVP ist, die sie so gerne beschwört. Meiner Meinung nach sind die familiäre Ver­tretung und Mitbestimmung zu wenig berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass beim Tod eines Bewohners oder einer Be­wohnerin das Zimmer sofort zu räumen ist, stelle ich Ihnen die Frage: Können Sie sich vorstellen, was es bedeutet, am selben Tag, an dem man erfahren hat, dass ein lieber Mensch aus der Familie gestorben ist, sofort das Zimmer oder die Wohnung räumen zu müssen? – Ich denke, das ist pietätlos und muss unbedingt geändert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe dieses Gesetz unter anderem auch als Grund dafür, den Dialog zwischen Bund, Ländern und Heimträgern verstärkt zu führen. Dabei muss unbedingt auch die Pflegegeld-Causa in Oberösterreich berücksichtigt und besprochen werden.

In Oberösterreich schaut es auf Grund der Heimverordnung so aus, dass Personen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, 100 Prozent des Pflegegeldes für die Pflege zur Verfügung stehen. Wenn aber eine Person in einem Pflegeheim ist, bekommt sie nur 80 Prozent für die Pflege zur Verfügung gestellt; die bekommt das Pflegeheim, und die restlichen 20 Prozent werden aufgeteilt, wobei sich der Bund mindestens 10 Prozent einbehält. – Das ist nicht einzusehen. Der Bund pflegt nicht, er erspart sich hier nur etwas auf Kosten der Betroffenen, und das muss unbedingt geändert werden.

Abschließend möchte ich nur bemerken, dass ich hoffe, dass die Personen, die mit diesem Gesetz arbeiten, sehr sensibel mit dem Instrument der Überwachung und der Freiheitsbeschränkung umgehen, denn was für den einen Schutz bedeutet, kann für den anderen möglicherweise eine Einschränkung sein.

Aber ich bin froh darüber, dass wir heute eine Minimalvariante beschließen – im Sinne der Menschen, die unsere Unterstützung brauchen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.53

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

 


17.53

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren! Es geht um das Heimvertragsgesetz, um das Heimauf­enthaltsgesetz, aber in erster Linie geht es um den Menschen. Es geht um den Men­schen, der pflegebedürftig ist, es geht um den Menschen, der sein Zuhause verlassen muss, weil er dort nicht mehr bleiben kann, weil er dort eventuell nicht mehr gepflegt werden kann. Es ist ein Mensch in einer besonderen Situation, er hat mitunter keine Angehörigen mehr. Es geht um eine anständige, menschengerechte, menschenwür­di­ge Pflege.

Als Vorsitzende eines Gemeindeverbandes, der in Vorarlberg Träger eines Pflege­hei­mes ist, weiß ich, dass der Mensch hier in den Mittelpunkt gerückt werden muss.

Ich bin froh darüber, dass wir im Heimvertragsgesetz den Leistungskatalog klarstellen, damit die Menschen, die in ein Heim gehen, wissen, worauf sie sich einstellen müssen, was sie zu erwarten haben, und dass das vertraglich festgelegt wird. Dies ist auch eine


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