Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 150

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Bereicherung für die Pflegenden im Haus, damit sie wissen, was die Standards sind, was dieser Leistungskatalog beinhaltet.

Ich meine aber auch, dass das Heimaufenthaltsgesetz sehr wichtig ist, nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern für alle, die in diesen Pflegeheimen pflegen, damit sie gewisse Maßnahmen, die notwendig sind, setzen können, die dann natürlich auch dokumentiert werden, und dass sie hier Rechtssicherheit bekommen.

Es wurde vorhin schon Dr. Schlaffer, der beim Expertenhearing dabei war, zitiert, der gesagt hat, diese beiden Gesetze seien ein Quantensprung. Er hat aber auch gesagt, dass in keinem anderen Land ein solch gutes Gesetz besteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade durch die steigende Lebenserwartung sind immer mehr Menschen gezwungen, ihren Lebensabend in einem Heim zu verbringen. Wir wissen auch, dass es immer mehr Menschen gibt, die an Altersdemenz leiden. Deshalb ist es auch wichtig, dass hier ein Vertrag geschaffen wird, dass insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maß­nahmen Regelungen gelten, sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für die Pflegerinnen und Pfleger.

Die nun vorliegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind für alle im Heim wichtig, sowohl für die, die dort wohnen, die dort leben, als auch für jene, die dort pflegen, die sich um die alten Menschen beziehungsweise um die Pflegebedürftigen kümmern.

Es bleibt zu hoffen, dass Wiener Skandale in Pflegeheimen endgültig der Vergan­gen­heit angehören (Abg. Mandak: Nicht nur in Wien!) und der Mensch im Mittelpunkt allen Bemühens in Österreichs Heimen steht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.56

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


17.57

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon einige Male das Wort „Quanten­sprung“ im Zusammenhang mit den zwei Gesetzen, die wir heute beschließen, gehört, nämlich zum einen mit dem Einfügen von Bestimmungen über Heimverträge ins Kon­su­mentenschutzgesetz und zum anderen mit einem eigenen Heimaufenthaltsgesetz, beschließen werden.

Dieses Wort hat ein Experte im Hearing gesagt, und insofern wundere ich mich doch über die sehr selektive Wahrnehmung der Kollegin Stadlbauer, denn genau dieser Ex­perte hat dann auch gesagt: Bitte, beschließen Sie dieses Gesetz.

Ich habe relativ wenig an Kritik an diesem Gesetz gehört, obwohl einige der Experten sicher ein anderes Gesetz lieber gehabt hätten.

Verwirrt bin ich teilweise doch auch, was die Argumentation der SPÖ betrifft, zum einen beginnend beim Kollegen Jarolim, zum anderen auch jetzt von der Kollegin Stadl­bauer, zwischendurch mit der Einbringung eines eigenen Entschließungs­antra­ges, was die Evaluierung betrifft, denn an und für sich haben wir diese Evaluierung im Ausschuss gemeinsam beschlossen, geschätzte Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Stadlbauer.) Insofern wundere ich mich, dass es Ihnen immer wieder gelingt, neue Dinge auf ein Gesetz draufzusetzen, wo schon Einstimmigkeit bestand. Wir werden dieses Gesetz ja letztlich auch einstimmig beschließen. – Da kenne sich noch jemand bei Ihnen aus!

Geschätzte Damen und Herren! Wir beschließen hier ein Gesetz, von dem jeder Ein­zelne von uns sehr schnell betroffen sein kann, viele von uns wahrscheinlich betroffen sein werden. Wir beschließen ein Gesetz in einem – entschuldigen Sie, wenn ich das so sage – Markt, der explosionsartig wächst und der ganz einfach Regeln braucht,


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