Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 171

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19.04

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Puswald hatte zum Strafrecht und zu dieser Reform wenig zu sagen. Er hat anscheinend den Gedanken, hier das iranische Strafrecht ein­zuführen.

Herr Bundesminister Gorbach wird den Iran demnächst besuchen. Herr Bundes­minis­ter Haupt und Herr Staatssekretär ... (Abg. Dr. Puswald: Wenn alles zu spät ist!) – Das war nicht zu spät, gar nicht! Sie sind ja nur neidig, dass Ambrozy nicht mitfahren konn­te. Wenn all die Freiheitlichen mitgefahren wären, die Sie jetzt aufgezählt haben, dass sie nicht dort waren, dann hätten Sie gesagt, die Blauen fahren nur spazieren. (Abg. Dr. Puswald: Alles vorbei!)

Es war eine hochrangige Delegation im Iran. Herr Bundesminister Haupt und Herr Staatssekretär Waneck waren dort, die vieles eingefahren haben. Es war vielleicht ein Fehler, dass man Sie mitgenommen hat. Das wird man sich merken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Kommen wir wieder zum Thema, denn Sie haben es verfehlt! Ich werde mich nun dem Thema etwas widmen, Herr Kollege.

Mit dieser Novelle zum Strafrechtsänderungsgesetz wird die von den Freiheitlichen seit Jahren geforderte Verschärfung des Sexualstrafrechts umgesetzt. In erster Linie kön­nen wir mit dieser Gesetzesänderung den Schutz unserer Kinder erhöhen. Das ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der freiheitlichen Abgeordneten. Vielen Öster­reichern waren die bisherigen Strafbedingungen zu niedrig; so gab es eine Bürger­initiative, immerhin unterzeichnet von 40 000 Österreicherinnen und Österreichern, mit der Forderung, die Strafen für Kindesmissbrauch drastisch zu erhöhen – ebenso die Strafen für die Produktion und den Konsum von Kinderpornographie.

Ich freue mich, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir diesen besorgten Menschen heute unser verschärftes Gesetz präsentieren können. Das Schutzalter für Porno­graphie wird von 14 auf 18 Jahre angehoben. Die Strafdrohungen für pornographische Darstellungen Minderjähriger werden erheblich verschärft und Anregungen von Exper­ten aus dem Hearing eingearbeitet. Was den Sextourismus im Ausland betrifft, so werden Besuche bei minderjährigen Prostituierten bis 18 Jahre bestraft; bisher galt das Schutzalter bis zum 14. Lebensjahr.

Vergewaltigung und Missbrauch von Unmündigen können, wenn sie zum Tod des Opfers führen, mit lebenslangem Freiheitsentzug geahndet werden. Und wir schützen unsere Kinder vor potenziellen Wiederholungstätern. Bisher war es durchaus möglich, dass ein Täter nach der Verurteilung weiterhin im Dienst blieb und vielleicht mit Kin­dern und Jugendlichen weiter gearbeitet hat. Auch dem haben wir einen Riegel vor­geschoben.

Meine Damen und Herren! Wenn man das Experten-Hearing verfolgt hat, konnte man hören, dass die Expertin Perner dort von einem Fall berichtet hat, dass im Magistrat Wien – also kein Seelsorger, sondern im Magistrat Wien! – eine Dienstnehmerin ihrem Vorgesetzten erklärt hat, dass sie von einem anderen Vorgesetzten sexuell belästigt wird. Es wurde festgestellt, dass sie auf Grund dieser Belästigung erheblich abge­nommen hat. Der Vorgesetzte, an den sie sich gewandt hat, hat dann gemeint, das habe ihr ohnehin ganz gut getan. – So wird das in der Gemeinde Wien behandelt! (Abg. Dr. Puswald: Sie sind ja so originell!)

Sie sind anscheinend nur auf einem Auge gutsichtig, nämlich wenn es um die Seel­sorger geht. Den Balken im eigenen Auge sehen Sie nicht. (Abg. Dr. Puswald: Aber in Graz ...!)

 


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