19.04
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Puswald hatte zum Strafrecht und zu dieser Reform wenig zu sagen. Er hat anscheinend den Gedanken, hier das iranische Strafrecht einzuführen.
Herr Bundesminister Gorbach wird den Iran
demnächst besuchen. Herr Bundesminister Haupt und Herr
Staatssekretär ... (Abg. Dr. Puswald: Wenn alles zu spät
ist!) – Das war nicht zu spät, gar nicht! Sie sind ja nur neidig, dass
Ambrozy nicht mitfahren konnte. Wenn all die Freiheitlichen mitgefahren wären,
die Sie jetzt aufgezählt haben, dass sie nicht dort waren, dann hätten Sie
gesagt, die Blauen fahren nur spazieren. (Abg. Dr. Puswald:
Alles vorbei!)
Es war eine hochrangige Delegation im Iran.
Herr Bundesminister Haupt und Herr Staatssekretär Waneck waren dort, die vieles
eingefahren haben. Es war vielleicht ein Fehler, dass man Sie mitgenommen hat.
Das wird man sich merken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Kommen wir wieder zum Thema, denn Sie haben es verfehlt! Ich werde mich nun dem Thema etwas widmen, Herr Kollege.
Mit dieser Novelle zum Strafrechtsänderungsgesetz wird die von den Freiheitlichen seit Jahren geforderte Verschärfung des Sexualstrafrechts umgesetzt. In erster Linie können wir mit dieser Gesetzesänderung den Schutz unserer Kinder erhöhen. Das ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der freiheitlichen Abgeordneten. Vielen Österreichern waren die bisherigen Strafbedingungen zu niedrig; so gab es eine Bürgerinitiative, immerhin unterzeichnet von 40 000 Österreicherinnen und Österreichern, mit der Forderung, die Strafen für Kindesmissbrauch drastisch zu erhöhen – ebenso die Strafen für die Produktion und den Konsum von Kinderpornographie.
Ich freue mich, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir diesen besorgten Menschen heute unser verschärftes Gesetz präsentieren können. Das Schutzalter für Pornographie wird von 14 auf 18 Jahre angehoben. Die Strafdrohungen für pornographische Darstellungen Minderjähriger werden erheblich verschärft und Anregungen von Experten aus dem Hearing eingearbeitet. Was den Sextourismus im Ausland betrifft, so werden Besuche bei minderjährigen Prostituierten bis 18 Jahre bestraft; bisher galt das Schutzalter bis zum 14. Lebensjahr.
Vergewaltigung und Missbrauch von Unmündigen können, wenn sie zum Tod des Opfers führen, mit lebenslangem Freiheitsentzug geahndet werden. Und wir schützen unsere Kinder vor potenziellen Wiederholungstätern. Bisher war es durchaus möglich, dass ein Täter nach der Verurteilung weiterhin im Dienst blieb und vielleicht mit Kindern und Jugendlichen weiter gearbeitet hat. Auch dem haben wir einen Riegel vorgeschoben.
Meine Damen und Herren! Wenn man das
Experten-Hearing verfolgt hat, konnte man hören, dass die Expertin Perner dort
von einem Fall berichtet hat, dass im Magistrat Wien – also kein
Seelsorger, sondern im Magistrat Wien! – eine Dienstnehmerin ihrem
Vorgesetzten erklärt hat, dass sie von einem anderen Vorgesetzten sexuell
belästigt wird. Es wurde festgestellt, dass sie auf Grund dieser Belästigung
erheblich abgenommen hat. Der Vorgesetzte, an den sie sich gewandt hat, hat
dann gemeint, das habe ihr ohnehin ganz gut getan. – So wird das in der
Gemeinde Wien behandelt! (Abg. Dr. Puswald: Sie sind ja so
originell!)
Sie sind anscheinend nur auf einem Auge
gutsichtig, nämlich wenn es um die Seelsorger geht. Den Balken im eigenen Auge
sehen Sie nicht. (Abg. Dr. Puswald: Aber in Graz ...!)